Besteuerung von Pensionen / Ferienwohnungen

Hallo Wissende,

wie sind die Einkünfte aus einer privat betriebenen Pension (Vermietung von Gästezimmern in einem Privathaus) zu versteuern? Welche Ausgaben (z.B. für Frühstück, Reinigungsmittel, Möbel) können steuerlich in welcher Höhe geltend gemacht werden, soll heißen: was ist angemessen? Und wie sind Einnahmen nachzuweisen? I.d.R. bekommt man vom Vermieter keine qualifizierte Quitting.
Ab wann gilt solch eine Art von Vermietung noch als „privat“ und ab welcher Anzahl von Besuchern bzw. ab welcher Einnahmenhöhe gilt diese als gewerblich? Das macht doch sicher einen großen Unterschied in der Besteuerung aus, oder?

Vielen Dank für die Beantwortung im voraus.

Whoopi

[TITEL VOM MOD ERWEITERT WEGEN DOPPELDEUTIGEM TITEL - PENSION = RENTE ODER FERIENWOHNUNG?)

wie sind die Einkünfte aus einer privat betriebenen Pension
(Vermietung von Gästezimmern in einem Privathaus) zu
versteuern? Welche Ausgaben (z.B. für Frühstück,
Reinigungsmittel, Möbel) können steuerlich in welcher Höhe
geltend gemacht werden, soll heißen: was ist angemessen? Und
wie sind Einnahmen nachzuweisen? I.d.R. bekommt man vom
Vermieter keine qualifizierte Quitting.
Ab wann gilt solch eine Art von Vermietung noch als „privat“
und ab welcher Anzahl von Besuchern bzw. ab welcher
Einnahmenhöhe gilt diese als gewerblich? Das macht doch sicher
einen großen Unterschied in der Besteuerung aus, oder?

hi,

es handelt sich hier um ferienwohnungen. zur prüfung ob hier eine gewinnerzielungsabsicht vorliegt (also die sache steuerpflichtig wird), würde ich die lektüre folgendes artikels empfehlen:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage21206/BM…

grob gesagt: ich würde auf steuerpflicht tendieren. zu versteuern sind natuerlich nur die einkünfte. also musst du einnahmen genau aufzeichnen (quittungen ausstellen und doppel bewahren) und die ausgaben-belege aufheben. der saldo davon ist dann das zu versteuernde „einkünfte“-rest.

zu den ausgaben gehören natuerlich alle damit in zusammenhang stehenden aufwendungen (also natuerlich reinigung, frühstück, bettwäsche waschen, abschreibungen für mobiliar, abschreibung für ferienwohnung einzeln, schuldzinsen etc.).

bei problemen mit der materie empfiehlt sich für die ersten jahre die hilfe eines steuerberaters, in folgejahren kann der steuerpflichtige mitunter analog selber die steuererklärungen erstellen.

mfg vom

showbee

grob gesagt: ich würde auf steuerpflicht tendieren. zu
versteuern sind natuerlich nur die einkünfte. also musst du
einnahmen genau aufzeichnen (quittungen ausstellen und doppel
bewahren) und die ausgaben-belege aufheben. der saldo davon
ist dann das zu versteuernde „einkünfte“-rest.

Mal ganz platt gefragt: Wenn ich keine Quittung erhalte, habe ich dann „schwarz“ gewohnt? Hätte ich auf eine ausführliche Quittung bestehen müssen

zu den ausgaben gehören natuerlich alle damit in zusammenhang
stehenden aufwendungen (also natuerlich reinigung, frühstück,
bettwäsche waschen, abschreibungen für mobiliar, abschreibung
für ferienwohnung einzeln, schuldzinsen etc.).

Für mich klingt das ganz einfach: Ich kaufe das meiste für meinen privaten Haushalt auf „Kosten“ der Ferienwohnung, um meinen Überschuss so gering wie möglich zu halten.
Ab welcher Summe würde denn hier wohl das Finanzamt stutzig werden?
Nicht, dass ich irgend jemandem etwas unterstellen möchte, aber ich wette, dass hier reichlich gemogelt wird!

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
Gruß
Whoopi

Für mich klingt das ganz einfach: Ich kaufe das meiste für
meinen privaten Haushalt auf „Kosten“ der Ferienwohnung, um
meinen Überschuss so gering wie möglich zu halten.
Ab welcher Summe würde denn hier wohl das Finanzamt stutzig
werden?
Nicht, dass ich irgend jemandem etwas unterstellen möchte,
aber ich wette, dass hier reichlich gemogelt wird!

Es gibt bestimmt viele Mogelversuche, aber die Jungs und Girls vom FA sind genauso wenig doof, wie ich oder Du.
Und gelegentlich machen sie mal Hausbesuche. Sie kommen dann z. B. mit der Anschaffungsliste in der Hand und gucken, wo die vielen Sachen sind.
Wenn dann der begründete Verdacht besteht, dass die Möbel in der Privatwohnung stehen, ist ein Durchsuchungsbefehl schnell zu Hand.
Gruss JK