Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit

Hallo,

angenommen jemand hat auf der Fahrt zur Arbeit einen Auto-Unfall (ohne Fremdeinwirkung). An dem PKW entstand, lt. Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt, ein Schaden in Höhe von ca. 3000 Euro. Das Auto wurde jedoch nur notdürftig von mir repariert (ohne Rechnung). Das Finanzamt lehnt die Wertmindung des Fahrzeuges ab, da die gewöhnliche Nutzungsdauer des Fahrzeuges bereits abgelaufen sei. Anmerken möchte ich, dass das Auto zum Zeitpunkt des Unfalles ca. 7 Jahre alt war. Ist die Vorgehensweise des Finanzamtes rechtens?
Vielen Dank!

hi,

ja, für das finanzamt ist das auto nach 5 jahren nutzungsdauer voll abgeschrieben und hat nur noch einen „buchwert“ von 1 EUR. es kann demzufolge kein „minderwert“ mehr abgeschrieben werden. in ansatz gebracht werden können nur die aufwendungen die tatsächlich entstanden sind (ersatzteile, gutachter, werkstatt), aber nicht die eigene arbeitsleistung.

mfg vom

showbee

Das Finanzamt lehnt die Wertmindung
des Fahrzeuges ab, da die gewöhnliche Nutzungsdauer des
Fahrzeuges bereits abgelaufen sei.

Das Fahrzeug hatte ja immerhin noch einen Marktwert.
Privatleute schreiben Ihr Auto nicht wir eine Firma in x Jahren Nutzungsdauer ab.

Ich würde ein Beratungsgespräch (vorher fragen, was eine 1/2 oder ganze Stunde kostet!) beim Steuerberater investieren.
Klär vorher mal, was das Auto laut Liste noch wert war.

Steuerberatung kannstDu am Ende vom Jahr absetzen.

Steuerberatung kannstDu am Ende vom Jahr absetzen.

hi,

in dem fall: meine meinung rausgeschmissenes geld, der
berater sagt dir auch nur, was ich geschrieben habe!

mfg vom

showbee