Ahoi, nehmen wir mal an jemand schreibt ein Programm und will es übers Internet vertreiben. Zählt er dann noch als Freiberufler oder muss er ein Gewerbe anmelden um es legal machen zu können ?
Danke im Vorraus.
Valentin
Hi,
Ahoi, nehmen wir mal an jemand schreibt ein Programm und will
es übers Internet vertreiben. Zählt er dann noch als
Freiberufler
grob gesagt, wenn Anwendungssoftware, dann gewerblich
wenn Systemsoftware, dann freiberuflich
Tendenz eher gewerblich, insbesondere, wenn es sich um normale Programme handelt
oder muss er ein Gewerbe anmelden um es legal
machen zu können ?
beide Einkunftsarten sind legal 
Viele Grüße
C.
Ahoi,
also wenn es z.B. eine Software ist mit der man Kunden und Aufträge verwalten kann. Dann ist es gewerblich ? Was würden dann für Kosten anfallen ?
Hallo
Ahoi, nehmen wir mal an jemand schreibt ein Programm und will
es übers Internet vertreiben. Zählt er dann noch als
Freiberuflergrob gesagt, wenn Anwendungssoftware, dann gewerblich
wenn Systemsoftware, dann freiberuflich
Die Unterscheidung nach Anwendungs- und Systemsoftware wurde m.W. schon von einigen Finazgerichten abgelehnt.
Es wird eher darauf abgestellt ob der „zukünftige Freiberufler“ einem Ingenieur oder Dipl. Informatiker vergleichbare Kentnisse besitzt.
Grüße
Chris
Hallo
Ahoi, nehmen wir mal an jemand schreibt ein Programm und will
es übers Internet vertreiben. Zählt er dann noch als
Freiberuflergrob gesagt, wenn Anwendungssoftware, dann gewerblich
wenn Systemsoftware, dann freiberuflichDie Unterscheidung nach Anwendungs- und Systemsoftware wurde
m.W. schon von einigen Finazgerichten abgelehnt.
Es wird eher darauf abgestellt ob der „zukünftige
Freiberufler“ einem Ingenieur oder Dipl. Informatiker
vergleichbare Kentnisse besitzt.
Hi,
heißt das, wenn ich ein (fast-) Ingenieur bin und SW schreibe, kann ich das freiberuflich machen?
Gilt das auch für ein Redaktionssystem auf Basis von PHP?
Gruß
Winni
Grüße
Chris
Hallo
Ahoi, nehmen wir mal an jemand schreibt ein Programm und will
es übers Internet vertreiben. Zählt er dann noch als
Freiberuflergrob gesagt, wenn Anwendungssoftware, dann gewerblich
wenn Systemsoftware, dann freiberuflichDie Unterscheidung nach Anwendungs- und Systemsoftware wurde
m.W. schon von einigen Finazgerichten abgelehnt.
Es wird eher darauf abgestellt ob der „zukünftige
Freiberufler“ einem Ingenieur oder Dipl. Informatiker
vergleichbare Kentnisse besitzt.Hi,
heißt das, wenn ich ein (fast-) Ingenieur bin und SW schreibe,
kann ich das freiberuflich machen?
Gilt das auch für ein Redaktionssystem auf Basis von PHP?
D.h. Du kannst es versuchen. Natürlich sollte man vorher die Urteile genauer studieren.
Was heisst denn (fast-) Ingenieur, noch im Studium oder vergleichbare Ausbildung?
Grüße
Chris
Hallo
Ahoi, nehmen wir mal an jemand schreibt ein Programm und will
es übers Internet vertreiben. Zählt er dann noch als
Freiberuflergrob gesagt, wenn Anwendungssoftware, dann gewerblich
wenn Systemsoftware, dann freiberuflichDie Unterscheidung nach Anwendungs- und Systemsoftware wurde
m.W. schon von einigen Finazgerichten abgelehnt.
Es wird eher darauf abgestellt ob der „zukünftige
Freiberufler“ einem Ingenieur oder Dipl. Informatiker
vergleichbare Kentnisse besitzt.Hi,
heißt das, wenn ich ein (fast-) Ingenieur bin und SW schreibe,
kann ich das freiberuflich machen?
Gilt das auch für ein Redaktionssystem auf Basis von PHP?D.h. Du kannst es versuchen. Natürlich sollte man vorher die
Urteile genauer studieren.
Wo finde ich denn einen guten Fundus?
Was heisst denn (fast-) Ingenieur, noch im Studium oder
vergleichbare Ausbildung?
Also noch im Studium…
Grüße
Chris
Grüße
Winni
D.h. Du kannst es versuchen. Natürlich sollte man vorher die
Urteile genauer studieren.Wo finde ich denn einen guten Fundus?
Z.B. bei www.beck-online.de (Steuerrecht plus), kannst Du 4 Wochen gratis testen, rechtzeitiges Kündigen nicht vergessen.
Grüße
Chris