Hallo, eine Frage: sind Einnahmen aus Untervermietung steuerpflichtiges Einkommen?
Angenommen Herr X hat eine Wohnung für 400EUR gemietet, seine Frau zieht aus und er möchte ein Zimmer dieser Wohnung für 100EUR untervermieten.
Sind diese 100EUR für den Lohnsteuerjahresausgleich relevant?
Es gibt ja den Punkt „Einnahmen aus Vermietung“, zählen auch Untervermietungen?
Theoretisch hat Herr X sein Einkommen von dem er die Miete bezahlt ja schon versteuert. Er spart dadurch ja nur Miete, wäre das gleiche, wie wenn er sich eine günstigere-kleinere Wohnung mietet, oder!?
es kommt darauf an, ob ein überschuss erzielt wird - also alles ins verhältnis setzen und wenn die eigens anteilig gezahlte miete nur dem ertrag aus der erzielten untermiete entspricht dann kann das ganze ohne finanzamt laufen - wenn z.b. ein zimmer für 200 euros vermietet wird auf das aus der eigenen miete nur 50 euros aufwand entfallen, dann haben wir gewinnerzielungsabsicht und somit steuerpflicht…
gruß vom inder
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
z.b. ein zimmer für 200 euros vermietet wird auf das aus der
eigenen miete nur 50 euros aufwand entfallen, dann haben wir
gewinnerzielungsabsicht und somit steuerpflicht…
Da also in meinem geschilderten Fall, die Untermiete dem wertmäßigem Anteil der
eig.
Raumiete der gesamten Wohnung beträgt, besteht keine Gewinnerziehlungsabsicht und
somit auch keine Steuerpflicht.
Erträge aus Vermietung sind also nur Beträge mit Gewinnerziehlungsabsicht, also
qm Untermietpreis gleich oder kleiner als qm Wohnungsmietpreis = keine
Gewinnabsicht!? Denke hab das so richtig verstanden