Hallo,
folgendes, ein Kurierdienst (Vater) hat einen Angestellten (Sohn).
Der Sohn hat ein Auto, was über den Namen seines Vater läuft bezahlen tut das aber der Sohn.
In dem Sinne gehört das Auto dem Sohn. Der fährt im Jahr ca. 30.000km für den Betrieb! Der Sohn ist Angestellter.
Wie oder was ist finanziell für beide am besten?
Die entstehenden Kosten: Rate, Benzin, Steuern, Vers., Abnutzung usw.
150 300/monat 220 700
Ich habe mal gelesen, das man nicht ein eigenen PKW haben muß, um die enststandenen Kosten beim Betrieb abzurechnen --> 0,30/km
Aber wie sieht es dann mit der Abrechnung aus (steuerl. für den Betrieb wegen Nachweis bzw. bei der Lohnsteuerjahresausgleich??
Da ja in dem Fall, das PKW offiziell dem Betrieb gehört?
Ich hoffe hier richtig zu sein, und das ich mich verständlich ausgedrückt habe!!
Hi !
grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:
entweder der PKW gehört zum Betriebsvermögen des Vaters oder er gehört zum Privatvermögen des Sohnes.
Im vorliegenden Fall gehört der PKW zum Betriebsvermögen des Vaters. Es dürfen daher nur die tatsächlich angefallenen Kosten (Abschreibungen, Steuern, Versicherungen, Kraftstoff, Reparaturen,…) als Betriebsausgaben angesetzt werden.
Würde der PKW zum Privatvermögen des Sohnes gehören, könnte der Sohn für die betrieblich veranlassten Fahrten Reisekostenabrechnungen erstellen, in denen er für jeden gefahrenen Kilometer eine Pauschale von € 0,30 ansetzt.
So wie ich es verstanden habe, ist in den Reisekostenabrechnungen, die bisher erstellt wurden, durch den Sohn ja nur der Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht worden.!!!
Bei der Überführung des PKW vom Betriebsvermögen des Vaters in das Privatvermögen des Sohnes sind allerdings einige steuerliche Punkte zu beachten. Es seien nur die Stichworte
- Verträge unter nahen Angehörigen und
- Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO)
genannt. Über diese Variante sollte daher vorab mit einem steuerlichen Berater gesprochen werden.
BARUL76