Hallo,
das ist eine Frage für die Steuer-Profs, hab leider nichts konkretes bei eigenen Recherchen gefunden.
Wie muss ich als Umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer die Einfuhr von digitalen Dienstleistungen (Design/Grafische Dienstleistungen durch einen Anbieter in den USA = ich bekomme ein Bild/Logo von denen als Ergebnis per Email) versteuern?
Letztendlich führe ich diese ja nach Deutschland ein. Irgendwo habe ich gelesen, dass man diese dann (wegen E-Commerce/Digital) nur mit 7% versteuer müsste. Diese würde ich angeben, aber im gleichen Zug auch wieder mit der UST-Voranmeldung zurückbekommen, da ich das ja als Vorsteuer wieder geltend machen kann, oder ??
Bin für jede Hinweise dankbar!!!
Dann noch eine andere Frage, wenn ich über ein Unternehmen in Amerika eine Domain registriere und eine Rechnung bekomme was muss ich dann mit dieser Rechnung machen. Muss ich da dann auch Einfuhrumsatzstuer zahlen (und kann sie im gleichem Moment auch wieder zurückholen) ODer wie läuft das ab. Ich kaufe ja sozusagen die Domain-Adresse, aber einführen im richtigen Sinne tue ich sie nicht, auch wenn ich sie in Deutschland nutze (man ist da komplex…)
Die gleich Frage auch, wenn ich in Amerika Werbung schalte und eine Rechnugn aus Amerika bekomme. Muss ich da irgendwie EInfuhrumsatzstuerzahlen (ich bekomme im Gegenzug Kunden (=Clicks) auf meine Homepage, Direkt einführen tue ich ja somit nichts…)
Vielen Dank für Antworten!!
Julian
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