Anschaffung geschäftlich und privat

Hallo!

Ein Einzelunternehmer, der sein Büro im eigenen Haus hat möchte sich einen
Kaffeeautomaten um die 1.200 Euro zulegen, den er dann natürlich auch privat
nutzen wird.

Hat er dennoch die Möglichkeit, diesen über die Firma zu kaufen und dann ganz
normal von der Steuer abzusetzen?

Hallo Sabine,

wenn die private Nutzung „auch“ stattfindet, steht dem Kaffeeautomaten im Betriebsvermögen nichts entgegen. Anders als etwa bei privater Nutzung eines PKWs im Betriebsvermögen gibt es hier aber keine irgendwie geartete Überndaumenregelung. Es muss also nachvollziehbar gezeigt werden können, dass die Trennung von privater und betrieblicher Nutzung nach objektiven Kriterien möglich ist (z.B.: Gäste des Betriebes kriegen Eduscho, Unternehmer privat kriegt Jamaica Blue Mountain; Durchsatz pro Jahr 35 kg Eduscho und 5 kg Jamaica Blue Mountain; Anteil der privaten Nutzung = 5/40). Nach dem so oder irgendwie anders sinnvoll ermittelten Anteil richtet sich die Bewertung der (steuerpflichtigen) privaten Nutzung.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin!

Und wenn ich selbst einfach gerne Kaffee trinke, sowohl während der Arbeit, als
auch privat? Denn so viele Kunden kommen nicht in mein Büro.

Ich will damit sagen, wenn ich jetzt mein Büro nicht in meinem Haus hätte, dann
wäre es doch auch abzusetzen, wenn einen Automaten fürs Büro kaufe, oder?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo nochmal,

zu dieser Frage steht in Abschnitt 117 ESt-Richtlinien:

„(…) Lässt sich eine Trennung der Aufwendungen nicht leicht und einwandfrei durchführen oder ist nur schwer erkennbar, ob sie mehr dem Beruf oder mehr der privaten Lebensführung gedient haben, so gehört der gesamte Betrag nach § 12 Nr. 1 EStG zu den nichtabzugsfähigen Ausgaben.“

Also: Auch wenn das Büro nicht im Haus ist, und wenn die Kaffeemaschine nicht ganz wesentlich beim Empfang von Kunden und Geschäftspartnern und/oder für das Personal genutzt wird, dürfen die Aufwendungen für die Maschine das steuerliche Betriebsergebnis nicht beeinflussen.

Andererseits: Wie genau in diesem Fall die „leichte und einwandfreie Trennung“ ausschaut, ist nicht konkret festgelegt.

Viele gute Ideen mit oder ohne Infrarot-Dosierlöffelzähler wünscht

MM