Re^3: Pauschbetrag für selbständige Arbeit
Hallo Alex,
Ich würde das jetzt in die Kategorie "schlecht beraten"
packen.
Ich würde sagen, zu wenig Praxiserfahrung mit dem Finanzamt
1. Betriebsausgaben schätzen? Wo gibts sowas?
Das gibt es im Praxisbezug im FA. Denn dort gibt es sehr wohl Fallkonstellationen, in denen der Freiberufler aufgrund geringer Einnahmen aus Vereinfachungsgründen seine BA schätzt. Tut er dies im angemessenen Rahmen (dafür haben wir interne Tabellen mit Anhaltswerten aus BP-Erfahrungen), werden diese von uns auch nicht weiter geprüft.
2. Sollte man bevor man sagt das 50 % "pauschalabzug" zuviel
sind, doch erstmal wissen was die Kerstin überhaupt
"freiberuflich" arbeitet. Denn wenn kein "echter" freier Beruf
ausgeübt wird, sondern wie ich vermute eine gewerbl. Tätigkeit
(z.B. An- und Verkauf von Waren), dann können BA
(Betriebsausgaben) durchaus höher sein als 50 %.
Natürlich unterstelle ich Kerstin, das sie selber am besten weiß, ob ihre Tätigkeit unter § 15 EStG oder unter § 18 EStG fällt.
3. Wie beschrieben gegen den Bescheid Rechtsmittel einlegen
und die tatsächlichen Kosten nachweisen.
Na, da sind wir uns doch einig.
Hinsichtlich der Berechnung hast Du recht. Wenn die 400 EUR für die Zukunft aus der freiberuflichen Tätigkeit mit weiteren Einkünften zusammentreffen, kommt sicher eine Herabsetzung der VZ in Betracht, ob diese jedoch auf =0,- geht, ist dann eher zweifelhaft, da die gesamtumstände nicht bekannt sind. Ich habe zu schnell unterstellt, das die 400,- EUR die einzigen Einnahmen von Kerstin darstellen.
Gruß
Michael