Antwort von
nach 23 Stunden
hilfreich
Re: AfA -eigene Antwort
ich antworte selber, da es unter Umständen interessant sein kann.
in einem Unternehmen befinden sich
Wirtschaftsgüter, die der Unternehmer,
von dem ich diese erwerbe vorher
möglicherweise voll abgeschrieben hat. (
durch Sonder-AfA)
ich hab den Sinn eine andere Förderung in Anspruch zu nehmen. Telefonisch wurde mir vom Landesförderamt mitgeteilt, das eine Förderung nach, der Nutzung einer Sonder Afa nicht mehr in Frage kommt.
So weit so gut, Zwingend ist man ja bei Kauf nicht in Kenntniss davon, ob die Güter gefördert sind oder nicht, trotzdem trägt man das Risiko, sollte man unwissentlich eine Doppelförderung nutzen.
Kann ich nach dem Kauf die Güter nach der
normalen linearen AfA abschreiben ??
-- Der Teil bleibt aber trotzdem stehen.
Andreas