AfA

Von: , Frage gestellt am Mo, 20. Sep 1999

in einem Unternehmen befinden sich Wirtschaftsgüter, die der Unternehmer, von dem ich diese erwerbe vorher möglicherweise voll abgeschrieben hat. ( durch Sonder-AfA)

Kann ich nach dem Kauf die Güter nach der normalen linearen AfA abschreiben ??

Andreas

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 23 Stunden hilfreich
    Re: AfA -eigene Antwort

    ich antworte selber, da es unter Umständen interessant sein kann. in einem Unternehmen befinden sich
    Wirtschaftsgüter, die der Unternehmer,
    von dem ich diese erwerbe vorher
    möglicherweise voll abgeschrieben hat. (
    durch Sonder-AfA)
    ich hab den Sinn eine andere Förderung in Anspruch zu nehmen. Telefonisch wurde mir vom Landesförderamt mitgeteilt, das eine Förderung nach, der Nutzung einer Sonder Afa nicht mehr in Frage kommt.

    So weit so gut, Zwingend ist man ja bei Kauf nicht in Kenntniss davon, ob die Güter gefördert sind oder nicht, trotzdem trägt man das Risiko, sollte man unwissentlich eine Doppelförderung nutzen. Kann ich nach dem Kauf die Güter nach der
    normalen linearen AfA abschreiben ??
    -- Der Teil bleibt aber trotzdem stehen. Andreas

  2. Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
    Re: AfA

    Hi Andreas,

    danke für den Hinweis (s. Eigenantwort) - die Sonder-AfA müßte schon ausgeschlossen sein da es sich nicht mehr um ein neues Wirtschaftsgut handelt.

    Die lineare AfA kannst du auf jeden Fall ansetzen Anschaffungskosten / Restnutzungsdauer

    Gruß
    NoahDilar [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
      Re^2: AfA

      Die lineare AfA kannst du auf jeden Fall
      ansetzen Anschaffungskosten /
      Restnutzungsdauer
      - ?? auch wenn der vorbesitzer die Sonderafa genutzt hat ?? Immerhin ist mir der Verkäufer keine Rechenschaft schuldig.


      Tschau

      Andreas

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