Hallo
Mal angenommen jemand hat letztes Jahr ein paar tausend Euro durch Aktien verloren
Der Besitzer der Aktien ist Inhaber einer GbR - und waren als Betriebsrücklage angelegt. Kann dieser Verlust nun vom Gewinn abgezogen werden - wenn ja - wie , und unter welchem Stichwort -
Vielen Dank - habe keine genauen Infos im Netz gefunden
Uwe Drotschmann
Hallo Uwe,
ich hab das Gefühl, dass wird nichts werden, trotzdem mal folgende Fragen bzw. Hinweise:
- Handelt es sich bei der GbR um einen Gewerbebetrieb, dann würde auch ein Verlust aus Aktien zu den ganz normalen Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören und ist in die Gewinnermittlung der GbR mit einzubeziehen.
- Wurde der Verlust bereits realisiert, d.h. die Aktien unter Anschaffungskosten verkauft? Wenn nein, kommt bei der Gewinnermittlung auch kein Verlust zu stande, da die Aktien weiterhin mit den Anschaffungskosten aktiviert bleiben.
- Apropos aktiviert, macht die GbR überhaupt eine Bilanz?
- Auf wen lautet denn das Depot, auf die GbR oder den Gesellschafter?
Ich vermute mal auf den Gesellschafter, dann wird das FA wahrscheinlich sagen, dass es sich im privat angeschaffte Aktien handelt und ein Verlust auch höchstens beim Gesellschafter innerhalb § 23 EStG /private Veräusserungsgeschäfte) zu berücksichtigen ist.
Mit ein bischen überlegen würde mir wohl noch einiges einfallen.
Wohl eher ein Fall für ein direktes Gespräch mit einem Steuerberater.
Grüße
Chris
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