Einkommensteuererklärung beim FA verloren gegangen

Hallo zusammen,

eine Steuerpflichtiger gibt am 27.12.2003 seine Einkommensteuererklärung bei seinem bisherigen Finanzamt ab. „Abgeben“ bedeutet, dass er die Erklärung persönlich in den Briefkasten des Finanzamts wirft. Es sind noch zwei Personen dabei.

Dieses FA ist allerdings nicht mehr sein zuständiges Finanzamt, da der Steuerpflichtige in eine andere Stadt umgezogen ist. Er erwartet also vom neuen Wohnsitzfinanzamt zunächst die Mitteilung über seine neue Steuernummer und später dann den Bescheid für 2001. Beides kommt aber nicht, mittlerweile sind acht Monate vergangen. Auf Nachfragen bei den beiden Finanzämtern liegt nirgendwo eine 2001er Erklärung vor. Der Steuerpflichtige besitzt nur noch die Kopie der Erklärung.

Was kann der Steuerpflichtige tun, um doch noch zu seiner Steuererklärung 2001 zu kommen?

Gruß

Jens

Hallo Jens,

Was kann der Steuerpflichtige tun, um doch noch zu seiner
Steuererklärung 2001 zu kommen?

obwohl solche Fälle extrem selten sind, kommen sie vor. Wenn der StPfl den Sachverhalt genau so darstellt wie hier im Brett, idealerweise gleich bestätigt durch die beiden beim Einwurf Anwesenden, die Kopie reingibt und die LSt-Werte durch eine „besondere Lohnsteuerbescheinigung“ des AG nachweist, wird mit einiger Wahrscheinlichkeit kein (nicht mehr möglicher) Nachweis von Werbungskosten, Sonderausgaben etc. verlangt werden.

Wenn es sich um eine Antragsveranlagung handelt, für die der Termin 2001 am 31.12.2003 abgelaufen ist, müsste der StPfl in diesem Zusammenhang „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ beantragen, die wegen des bezeugten Einwurfes beim FA ohne große Schwierigkeiten gewährt werden wird - falls der ursprüngliche Einwurf vor dem 31.12.2003 stattgefunden hat.

Schwindelei bei der Vorlage der vorhandenen Kopie wird vom FA kaum unterstellt werden, weil die Erklärung ja irgendwo in einem der beiden Häuser ist und von daher jederzeit unerwartet wieder auftauchen kann - wenn diese dann abweichende Werte enthielte, käme als nächstes Post nicht vom Veranlagungsteilbezirk, sondern von der Bußgeld- und Strafsachenstelle…

Schöne Grüße

MM