Wenn jemand als Student einem Nebenjob nachgeht und dieser wird als geringfügige Beschäftigung gewertet, d.h. es wird nichts auf der Steuerkarte eingetragen. Der Student erhält bis auf seine Lohnstreifen nur einen Sozialversicherungsnachweis am Jahresende.
Wo gibt man dann was auf der Steuererklärung an und was fügt man als Beleg bei?
Wenn jemand als Student einem Nebenjob nachgeht und dieser
wird als geringfügige Beschäftigung gewertet, d.h. es wird
nichts auf der Steuerkarte eingetragen.
Ein Beschäftigung kann nicht gewertet werden. Entweder hast Du eine geringfügige Beschäftigung (max. 400,- EUR) oder der Arbeitgeber versteuert pauschal. In beiden Fällen sind keine Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte vorzunehmen
Eintragungen in die Steuererklärung sind in keinem der beiden Fälle vorzunehmen, da sie steuerlich erledigt sind.
Gruß
Michael