Hallo,
gibt es einen jährlichen Freibetrag? gilt der auch für ebay-handel?
wie hoch ist er?
danke für alle antworten
mfg Dennis
Hallo,
gibt es einen jährlichen Freibetrag? gilt der auch für ebay-handel?
wie hoch ist er?
danke für alle antworten
mfg Dennis
Hallo diamant,
wofür soll es denn einen jährlichen Freibetrag geben? Läßt sich aus Deiner Frage nicht unbedingt ableiten. Wenn du gewerbliche Einkünfte meinst (schließe ich aus deinem ebay-Handel), so lautet die Antwort nein. Du erstellst eine Einnahme/Überschußrechnung am Jahresende und der Gewinn/Verlust wird ohne irgendwelche Freibeträge in deine Steuererklärung übernommen. Ich gehe im übrigen davon aus, das dir die umsatzsteuerliche Seite deines ebay-Handels klar ist und Du dich dahingehend schlau gemacht hast.
Gruß
Michael
Hallo,
Gewinne aus Gewerbebetrieb werden bis 400€ (evtl. seit letztem jahr 360 € wegen der durchgehenden auf-90%-Kürzung) steuerlich freigestellt. Falls Du das meintest.
Gruß,
Micha
Hallo Micha,
irgendwie haben wir in letzter Zeit häufiger kleine Differenzen:wink:.
wofür soll es denn einen jährlichen Freibetrag geben? Läßt
sich aus Deiner Frage nicht unbedingt ableiten. Wenn du
gewerbliche Einkünfte meinst (schließe ich aus deinem
ebay-Handel), so lautet die Antwort nein.
Ähm, doch. Siehe meine Antwort oben, basierend auf § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG
Gruß,
Micha
Hi Jaku,
irgendwie haben wir in letzter Zeit häufiger kleine
Differenzen:wink:.
Das ist doch das interessante an www, und man lernt immer noch dazu.
Du beziehst dich auf 46 (2)1, bekannt auch auch als Härteausgleich.
Der Härteausgleich ist aber nur anzuwenden, wenn gleichzeitig Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit vorliegen. Davon ist aber im Sachverhalt bisher nicht die Rede gewesen. Desweiteren gilt die Härteausgleichsregelung auch für andere Einkunftsarten, nicht nur für gewerbliche Zusatzeinkünfte.
Für reine gewerbliche Einkünfte gibt es keinen Freibetrag.
Gruß
Michael
Hi;
Du beziehst dich auf 46 (2)1, bekannt auch auch als
Härteausgleich.
Der Härteausgleich ist aber nur anzuwenden, wenn gleichzeitig
Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit vorliegen.
Das stimmt, lägen jedoch keine weiteren Einkünfte vor, wäre der „Freibetrag“ ja noch viel höher, da die Steuer ja dann erst ab (fragmichwievieltausend…) Euro relevant wird. Bevor der Konter gleich wieder kommt *grins*: klar können auch Einkünfte anderer Art vorliegen.
Desweiteren gilt die Härteausgleichsregelung auch für andere
Einkunftsarten, nicht nur für gewerbliche Zusatzeinkünfte.
Für reine gewerbliche Einkünfte gibt es keinen Freibetrag.
Das ist natürlich irgendwo richtig. Wie Du nach dem Genuß meines nachfolgenden Beispiels erkennen kannst, hilft dem Frager das aber nicht weiter. Mal ausgehend davon, das er Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit hat:
Er will wissen, ob er z.B. bei 300 EUR Gewinn einen entsprechenden Freibetrag hat.
Du sagst ihm: nein - weil er diesen Freibetrag auch bei anderen Einkunftsarten hätte.
Das kanns doch nicht wirklich sein, oder?
Und wenn einer von uns gleich geschrieben hätte: ja, aber nur wenn Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit vorliegen - dann wäre es sicher perfekt.
Ich hab die erfahrung gemacht, einfach nur die Frage ganz wörtlich zu sehen, ist hier im Forum oft zu kurz gesprungen. Machst Du aber scheinbar gern
. Ich will nicht Dich gar nicht groß kritisieren, mir passieren auch Mißverständnisse hier. Aber die Anregung kann ja nicht schaden - denk ich zumindest.
Und bisher konnten wir uns ja im wesentlichen einigen.
Gruß
Micha
P.S. ich glaube, noch höchstens 2 Artikel und wir müssen ins Plauderbrett…
Hi !
wie bereits beschrieben, gibt es auf Seite der Einkommensteuer für deine „gewerblichen Einkünfte“ (Ebay) keinen speziellen Freibetrag. Aber wenn du alle deine Einkünfte zusammenzählst (Lohn, Zinsen und Ebay) davon noch bestimmte Pauschalen (Arbeitnehmerpauschale, Sparerfreibetrag) und ein paar andere persönliche Aufwendungen (sogenannte „Sonderausgaben“ [meist Versicherungen, Kirchensteuer, Steuerberatungskosten] oder "außergewöhnliche Belastungen [Kosten für Krankheit, Behinderung, Ehescheidung,…] abziehst, erhältst du das „zu versteuernde Einkommen“. Wenn dieses im Jahr 2004 weniger als € 7.500 beträgt, dann mußt du keine Steuern zahlen. Diesen Betrag nennt man „Grund-Freibetrag“. Er wurde in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht.
Auf die Seite sowohl der Umsatzsteuer als auch der Gewerbesteuer möcht ich hier nicht weiter eingehen. Sollte es Fragen dazu geben, sollten diese zusätzlich gestellt werden.
BARUL76