Hallo
Einmal angenommen es werden einem kleine Betrieb (GbR) einige Gegenstände geklaut-
Aus zeitlichen Gründen wurde der diebstahl nicht der Polizei und auch keiner Versicherung gemeldet(bestand kein Schutz)
Kann dann der relativ kleine Schaden sagen wir mal 600 Euro steuerlich abgesetzt werden - Zeugenaussagen wären möglich -
Ich denkebei hohem Schaden muss eien polizeiliche Anzeige vorliegen
Vielen Dank
Uwe Drotschmann
Kann dann der relativ kleine Schaden sagen wir mal 600 Euro
steuerlich abgesetzt werden - Zeugenaussagen wären möglich -
Welchen Sinn soll das haben? Die Beträge sind ja schon abgeschrieben worden - als Betriebsausgaben bei der Anschaffung bzw. als Wareneinkauf, wenn es sich um Handelsware oder Rohstoffe handelt. Dem steht jetzt nach dem Diebstahl keine Nutzung bzw. kein Erlös gegenüber, also mindert das den Gewinn.
Gruß
Jens