Nachträgliche Abfindung/Abzüge

Hallo,

meinem Bruder wurde vor längerer Zeit fristlos gekündigt, später wurde die fristlose in eine fristgerechte Kündugung umgewandelt. Ihm stehen nun nachträglich 9 Gehälter a ca. 2.500 Euro zu.
Nun meine Frage dazu: Da er ja bei dem Ex-Arbeitgeber nicht mehr beschäftigt ist (also keine Lohnsteuerkarte vorliegt) und z.Z. arbeitslos ist, bekommt er das Geld versteuert ausgezahlt? Muss er Renten- und Krankenversicherung selbst entrichten? Muss er die nachträgliche Auszahlung beim Arbeitsamt nachmelden (er fängt nächsten Mittwoch wieder an zu arbeiten)? Wieviel Euro sind steuerfrei?
Schon mal vielen Dank!

Grüßle, BC

Hallo

meinem Bruder wurde vor längerer Zeit fristlos gekündigt,
später wurde die fristlose in eine fristgerechte Kündugung
umgewandelt. Ihm stehen nun nachträglich 9 Gehälter a ca.
2.500 Euro zu.

Klingt danach, als sei das Ganze beim ArbG geschehen. Da müßte man schon das genaue Urteil und evtl Abwicklungsvereinbarungen kennen.

Nun meine Frage dazu: Da er ja bei dem Ex-Arbeitgeber nicht
mehr beschäftigt ist (also keine Lohnsteuerkarte vorliegt) und
z.Z. arbeitslos ist, bekommt er das Geld versteuert
ausgezahlt? :Muss er Renten- und Krankenversicherung selbst
entrichten?

siehe oben

Muss er die nachträgliche Auszahlung beim
Arbeitsamt nachmelden (er fängt nächsten Mittwoch wieder an zu
arbeiten)?

Ja! ALG wird dann eventuell in voller Höhe zurückzuzahlen sein.

Wieviel Euro sind steuerfrei?

Wenn es sich dabei nicht um eine Abfindung handelt: 0,00 Euro

Ansonsten jenachdem 7.200 € bzw. 9.000 € bzw. 11.000 €
=> siehe Absatz 9
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__3.html

Gruß,
LeoLo