Einkommensteuerbescheid

Hi,

jemand hat eine Einkommensteuererklärung abgegeben, die an Offenheit nichts zu wünschen übrig lässt. Für die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb liegt eine Steuerbilanz mit 50 Seiten Erläuterungen zur Bewertung der einzelnen Bilanzpositionen bei. Der Bearbeiter im Finanzamt übernahm die in der Steuererkärung gemachten Angaben und erstellte einen Steuerbescheid. Einige Tage nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällt dem Bearbeiter auf, dass dieser Jemand erhebliche Sonderabschreibungen vorgenommen hat, die nicht zulässig sind. Wegen der vielen Arbeit des Finanzbearbeiters hatter er bei der Bearbeitung der Steuererklärung die Bilanz und die Erläuterungen hierzu nur überflogen und dabei inmitten der vielen Erläuterungen die unzulässigen Sonderabschreibungen übersehen. Der Beamte berichtigt den Einkommensteuerbescheid nach §129 AO.

Nun meine Frage: Könnte man den Steuerbescheid auch nach $172 AO ändern? Warum bzw. warum nicht?

Oder könnte dieser nach §173 AO geändert werden? Ich vermute mal nicht, da ja eigentlich keine neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen, oder?

Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe
Rebecca

Hallo Rebecca,

der Finanzbeamte kann weder nach § 129 noch nach § 172 i.V.m 173 AO ändern.

§ 129 AO scheidet aus, da hier keine offenbare Unrichtigkeit i.S.d. § 129 AO vorliegt, das wäre nur ein übersehen, verschreiben, verrechnen … Es muss aber ausgeschlossen werden können, dass eine fehlerhafte rechtliche Beurteilung durch den Bearbeiter vorliegt. Das ist wohl hier nicht möglich.

§ 172 AO scheidet aus, weil der Steuerpflichtige wohl nicht zustimmen oder einen Antrag stellen wird

§ 173 AO scheidet wie Du sagst aus, da es sich nicht um eine neue Tatsache handelt, der Bearbeiter hätte schon vor Erlass des Steuerb escheids genau lesen müssen.

Grüße
Chris

Wegen der vielen Arbeit des Finanzbearbeiters
hatter er bei der Bearbeitung der Steuererklärung die Bilanz
und die Erläuterungen hierzu nur überflogen und dabei inmitten
der vielen Erläuterungen die unzulässigen
Sonderabschreibungen übersehen. Der Beamte berichtigt den
Einkommensteuerbescheid nach §129 AO.

Nun meine Frage: Könnte man den Steuerbescheid auch nach $172
AO ändern? Warum bzw. warum nicht?

Oder könnte dieser nach §173 AO geändert werden? Ich vermute
mal nicht, da ja eigentlich keine neue Tatsachen oder
Beweismittel vorliegen, oder?

Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe
Rebecca

Und wie geht derjenige jetzt vor?
Legt er jetzt sowas wie Einspruch ein?

Und wie geht derjenige jetzt vor?
Legt er jetzt sowas wie Einspruch ein?

Jawohl, er legt Einspruch gegen den Änderungsbescheid NICHT gegen den ursprünglichen Bescheid ein.

Jemand mit einem 50 Seiten Erläuterung zur Bilanz hat aber hoffentlich einen Steuerberater, oder?

Grüße
Chris

Der Vollständigkeit halber!

Und wie geht derjenige jetzt vor?
Legt er jetzt sowas wie Einspruch ein?

Jawohl, er legt Einspruch gegen den Änderungsbescheid NICHT
gegen den ursprünglichen Bescheid ein,

beantragt Aussetzung der Vollziehung und bezahlt die Steuer aus dem ersten Bescheid.

Danke Dir tausendmal!!!
Rebecca