Hallo,
folgender Zeitungsartikel war vor ein paar Tegen in der Zeitung:
**Entlastung - Allein Erziehende die Steuerklasse II bald beantragen
Wollen allein erziehende Arbeitnehmer die günstigere Steuerklasse II
für 2005 beantragen, müssen sie der Gemeinde bis zum 19. September
entsprechende Unterlagen vorlegen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf hin. Von dem Freibetrag in Höhe von 1308 Euro jährlich können nur allein Erziehende profitieren, die schriftlich versichern, dass sie nicht die Voraussetzungen für das Ehegatten-Splitting erfüllen oder dass sie verwitwet sind. Außerdem dürfen sie nicht mit einer anderen volljährigen Person im Haushalt zusammenleben.
Allein Stehende mit einem volljährigen Kind steht der Entlastungsbetrag dagegen zu, heißt es weiter. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller mit dem Kind eine Haushaltsgemeinschaft bildet und dass ihm für das Kind Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag zustehen. Er muss versichern, dass er und das Kind in der gemeinsamen Wohnung mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Unterbleibt die Meldung bis zum 19. September, kann der Entlastungsbetrag auch bei der Steuererklärung 2005 beantragt werden. (dpa)
Kann mir jemand sagen was das bedeutet und ob ich das ganze richtig verstanden habe?
Meine Interpretation:
Für eine Familie mit Kind, die unverheiratet in einem gemeinsamen Haushalt lebt, heißt dass doch, dass die Frau die Steuerklasse II nun gegen die Klasse I tauschen muß. Sie erleidet daurch doch erhebliche Einbußen, werden diese durch Freibeträge oder ähnliches wieder wett gemacht und können im Zuge der Lohnsteuererklärung wieder zurück geholt werde? Oder haben wir nun eine versteckte Steuererhöhung?
Welche Wege gibt es dem Ganzen zu begegnen bzw. es zu umgehen?
Schöne Grüße aus der Lausitz sendet
Claudius**