Kappung der Kirchensteuer - Verjährung?

Wie lange kann man rückwirkend die Kappung der Kirchensteuer beantragen? Also, ginge es z.B. dieses Jahr noch für 2000 und früher den Antrag zu stellen? Hängt das von der Einkommensteuerfestsetzung ab? Falls mich jemand zum richtigen Gesetz schubsen könnte, wäre ich dankbar.

Tschö.

Hi,

ich weiß nicht, was Du unter Kappung verstehst? Du kannst aus der kirche austreten und musst dann keine Kirchensteuer zahlen. Ab diesem Zeitpunkt. Rückwirkend ist da nix zu holen, fürchte ich.

Gruß,
Micha

Aus: Haufe Steuer-Office

Die Ankoppelung der Kirchensteuer an die Einkommensteuer führt auch zu einer Progression der Kirchensteuerbelastung. Um diese Belastung bei Kirchenmitgliedern in der höchsten Progressionsstufe herabzusetzen, wird die Kirchensteuer von den meisten Religionsgemeinschaften gekappt. Dahinter verbirgt sich die Begrenzung der Kirchensteuer auf einen bestimmten Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens. In einigen Bundesländern erfolgt diese Kirchensteuerkappung von Amts wegen (z. B. auf 3 % oder 4 % des zu versteuernden Einkommens). In anderen Bundesländern auf Antrag bei den Kirchenbehörden, zum Teil aus Billigkeitsgründen.

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Moin,

Unter http://www.fg-koeln.nrw.de/presse/entschei/archiv_03… gibt es ein Urteil, in dem eine rückwirkende Kappung beschrieben ist. Wie lange dies allerdings möglich ist, konnte ich auf die Schnelle nicht ersehen.
Gegoogelt mit „kirchensteuer kappung rückwirkend“, vielleicht hilft Dir das weiter.

Gruß vom Wolf

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Hallo Christine,

ob es eine Verjährung gibt, kann dir nur die Kirche sagen, denn dort mußt du den Antrag stellen. Der ESt-Bescheid, so wie er vorliegt ist gültig und wird auch nicht geändert. Solltest Du mit Deinem Antrag bei der Kirche Erfolg haben, erfolgt die Erstattung von der Kirche und nicht vom FA. Du und das FA bekommen bei Erstattung jweils eine Mitteilung. Das FA wird aufgrund des Zuflußprinzip die Erstattung aus dem alten Jahr dann bei der aktuellen ESt-Erklärung entsprechend berücksichtigen (was natürlich nicht zu Deinem Vorteil ist * grins *)
Gruß
Michael