Hallo!
Man kann geringfügig Beschäftigte mit einem Pauschalsteuersatz von 2% versteuern oder 20 %. Wann gilt denn welcher Satz?
Vielen Dank im voraus.
Corinna
Hallo!
Man kann geringfügig Beschäftigte mit einem Pauschalsteuersatz von 2% versteuern oder 20 %. Wann gilt denn welcher Satz?
Vielen Dank im voraus.
Corinna
Hallo Corinna,
die folgende Erklärung erfolgt nur aus Sicht der geringfügigen Beschäftigung und so einfach wie möglich (Die Pauschalbesteuerung mit 20% ist auch in anderen Beschäftigungsverhältnissen möglich):
Sobald der AG keine Beiträge nach § 168 (1) 1b/1c (sprich geringfügig versicherungspflichtig Beschäftigte) oder § 172 (3)(3a)(sprich versicherungsfrei geringfügig Beschäftigte)zahlen muß, ist er aus der 2%-Pauschalsteuer raus. Oder anders ausgedrückt, wenn er nicht 12% RV, 11% KV (bei Mini-Jobs Privathaushalt gelten andere Prozentsätze)abdrückt, kann er auch nicht mit 2% die steuerliche Seite abdecken.
Steht in typischem Juristendeutsch auch noch im § 40a (2)(2a) EStG.
Gruß
Michael