Hallo Andrea,
Wenn man nach einer Gewerbeummeldung (Änderung der
Tätigkeiten) die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in
Anspruch nehmen möchte
Die Kleinunternehmerbesteuerung nach § 19(1) UStG ist nicht Gegenstand der An- oder Ummeldung des Gewerbes.
und sich mitten im Jahr dafür
entscheidet, in Zukunft Umsatzsteuer abzuführen, muss man das
dann auch rückwirkend für das ganze Jahr machen,
Ein Unternehmer ist entweder Kleinunternehmer iSd § 19(1) UStG oder nicht. In jedem Jahr (= kleinste unteilbare Zeiteinheit für die Umsatzbesteuerung).
Wer am Anfang des Jahres noch nicht wusste und auch nocht nicht wissen konnte, dass er die Grenze „voraussichtlich 50.000 € im laufenden Jahr“ überschreiten würde - und dieses auch plausibel zeigen kann, wichtig! - bleibt auch dann für den Rest des betreffenden Jahres Kleinunternehmer, wenn er faktisch die Grenze überschreitet. Im vorliegenden Fall muss gezeigt werden können, wann der Plan für die Änderung der Tätigkeit gefasst worden ist.
oder ist das
nur so, wenn man dasselbe Gewerbe weiterführt?
Nein, es ist immer so. Der Inhaber und Betreiber mehrerer Gewerbebetriebe ist umsatzsteuerlich immer ein einheitlicher unteilbarer Unternehmer.
Und muss ich mich dafür ans Finanzamt wenden oder bekommt man
nach einer Ummeldung noch einmal einen Fragebogen zugeschickt?
Es ist sicher sinnvoll, den Fall jetzt ad hoc mit dem FA klarzumachen, bevor es im Nachhinein schwer fällt, welche Nachweise auch immer zu führen. Verpflichtet ist der Kleinunternehmer aber bloß zur Vorlage der USt-ERklärung fürs laufende Jahr und der USt-Voranmeldungen & Steuererklärungen für die kommenden Jahre. Es ist aber hie und da so, dass man mit der Erfüllung seiner minimalen Verpflichtungen einen sonst sehr einfach handhabbaren Fall an die Wand fahren kann. Also: Ruf doch mal an…
Wäre es vielleicht sogar besser, ein Gewerbe ganz abzumelden
und dann ein neues anzumelden oder macht das keinen
Unterschied?
Das macht keinen Unterschied, der Unternehmer bleibt im Fall von durch natürliche Person betriebenen Einzelunternehmens identisch.
Schöne Grüße
MM