Steuernachzahlung ab welchen Betrag ?

hallo und Guten tag ,

wir haben einpaar fragen, würden uns freuen,
wenn Ihr uns helfen könnt, vielen dank im voraus.

  1. Sache

nehmen wir mal an eine Mutter mit drei Kinder
hat sechs Vermietete Eigentumswohnungen, Sie ist
in der gleichen Wohnanlage als Hauswart Tätig,
als Hauswart verdient sie Mon. 520 €,
Mieteinnahmen hat sie ca. 1800 €.

27.840 € Jährl. Netto

frage :

ab welchen Betrag zahlt eine Mutter mit drei Kinder
bei der Steuererklärung eine Nachzahlung .

kann es sein, dass Sie bei den Betrag von 27.840 €
Nettoeinnahmen eine Nachzahlung bekommt ?

  1. Sache

Die Hausverwaltung hat der Mutter Angeboten als Sekräterin bei der HV zu arbeiten, sie würde einen Bruttogehalt von 475 € erhalten.

Kann Sie das als Aufwandsentschädigung angeben, weil Sie in der selben Wohnanlage Eigentümerin ist, weil dann würde sie den Gesamten Betrag bekommen, oder ?

wie kann sie das machen, damit Sie den Ges. Betrag als Netto bekommt , ist das überhaupt Möglich ?

wir Grüßen aus berlin

Samir & Carola Senftenberg

Hallo Samir,

zu Frage 1 mußte ich für eine ungefähre Berechnung folgende Sachen unterstellen:
alleinerziehende Frau, Hauswarttätigkeit auf LStKarte II, keine weiteren Werbungskosten aus der Hauswarttätigkeit, Sonderausgaben mit 3000,- EUR/KJ geschätzt (Beiträge SozVersicherung, sonstige Versicherungen), 1,5 Kinder auf LStKarte, keine sonstigen Punkte wie AgB oder Kinderbetreuungskosten und ganz wichtig, es wurden keine Vorauszahlungen geleistet.:

Danach ergibt sich für 2003 eine ca. Nachzahlung von 3.800,- EUR:

  1. Sache

Bei der zweiten Frage handelt es sich um ein ganz normales Arbeitsverhältnis. Soll es getrennt von der Hauswartgeschichte erfolgen, ist ggf. eine zweite LStKarte VI bei der Gemeinde anzufordern. Eine Nettoauszahlung ist bei diesem Betrag nicht möglich. Es würden Steuern und Sozialversicherungsbeträge anfallen. Ich empfehle,daraus eine geringfügige Beschäftigung (sog. 400,–EUR-Job)zu machen. Der ArbGeber (Hausverwaltung) zahlt hier 25% pauschal an die Knappschaft und Du kassierst 400,- EUR cash. Damit fährst Du Netto besser als bei einer Versteuerung. Einziger Nachteil sind die Anwartschaften bei der Rente.
Die andere Alternative ist, alles unter ein Arbeitsverhältnis zu packen mit einem entsprechenden höheren Gehalt.
Gruß
Michael

hallo Michael,

vielen dank für die schnelle antwort .

zu 2 ist Dein Vorschlag geringfügige Beschäftigung die beste Lösung, denn Hauswart und Sekr. Lohn darf nicht zusammengelegt werden .

zu 2

haben wir leider nicht so richtig verstanden,
warum muss sie den soviel Nachzahlen ?

Sie verdient doch bei der Hauswartstätigkeit nicht soviel, sie lebt mit den Kindern pracktisch von den Mieteinnahmen .

Weil sie ja noch Verheiratet ist, läuft die Hauswartstätigkeit auf LSt Karte III,
Bruttogeh. 665 und Netto genau 534 € und die Mieteinnahmen .

Wenn sie wirklich soviel Nachzahlen muss,
was kann sie machen um weniger Nachzuzahlen ?

netten Gruss

S & C

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Samir,
wie ich schon in der 1. Antwort schrieb, mußte ich aufgrund Deines sehr knappen Sachverhalts verschiedene Dinge unterstellen, u.a. das Du eine geschiedene Mutter mit 3 Kindern bist. Das Du verheiratetst bist, stand dort leider nicht, auch nicht die Versteuerung Deines Lohnes nach StKl III. Desweiteren stellt sich die Frage ob du aufgrund der Ehe ganz normal mit Deinem Ehemann zusammen veranlagt wirst , oder lebt Ihr getrennt und laßt euch auch getrennt veranlagen? Alles nicht so richtig ersichtlich, wird aber für eine einigermaßen genaue Berechnung benötigt. Die anderen Punkte, die unterstellt wurden, habe ich ja schon in der ersten Nachricht aufgeschlüsselt.
Vielleicht versuchst Du den Sachverhalt etwas genauer darzustellen, damit ich Dir am Montag (vorher komme ich nicht dazu)vielleicht eine neue genauere und vor allem positivere Zahl nennen kann :wink:.
Gruß und schönes Wochenede
Michael