Fördergebietsgesetz Teilherstellungskosten

Hallo!

Rechtsgrundlage=Fördergebietsgesetz.
Teilherstellungskosten sind je nach Zeitpunkt der Entstehung unterschiedlich begünstigt.
z. B.
100.000 in 1998 und 150.000 in 1999,
Fertigstellung mit HK=250.000 in 1999

Folge:
in Sanierungsfällen gelten 1998 i.d.R. 40%
Sonderabschreibung deshalb max. 40% von 100.000 innerhalb von 5 Jahren

Ciao!
Nemo

Hallo Nemo,

besten Dank für die schnelle Antwort.

Die Frage lautet jedoch, ob in 2003 noch Sonderabschreibungen aus den Teilherstellungskosten von 1995 bis 1998 genutzt werden können, da ja das Gebäude erst am 01.07.1999 fertiggestellt wurde.

Gruß
Frank

Hallo!

M. E. ist der Begünstigungszeitraum noch nicht abgelaufen und nicht verbrauchte Sonderabschreibung kann inanspruchgenommen werden.

(Bitte den Hinweis nicht ignorieren, dass eine individuelle steuerliche Beratung hier nicht erfolgen darf!)

Ciao!
Nemo