Kann ein Arbeitnehmer, der in seiner Freizeit Einsätze bei der freiwilligen Feuerwehr leistet, die ihm dabei entstandenen Fahrtkosten steuerlich absetzen? Wüßte gerne wenn ja, in welcher Höhe und welche Nachweise erbracht werden müssen
Vielen Dank im voraus Ulrike
Hallo Ulrike,
man kann nur dann Ausgaben ansetzen, wenn man auch steuerpflichtige Einnahmen erzielt.
Da du aber hierfür wahrscheinlich keine Vergütung erhälst, können auch keine Ausgaben geltend gemacht werden.
Gruß
Peter
Spendenbescheinigung für den Verzicht auf Ersatz von Aufwendungen ausstellen lassen.
Grüße Chris
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