Hallo alle,
nehmen wir an , ein Unternehmer A bekommt eine Umsatzsteuerprüfung und es stellt sich herraus das das Finanzamt B herraus findet das A zu wenig Umsatzsteuer gezahlt hat. Fall ist klar, A muss nun nach zahlen. B aber pfändet von A die Konten. A kann nun die offenen Beträge von den Lieferanten nicht mehr Zahlen da B ja das Konto gepfändet hat. A ist jetzt Konkurs gefährdet weil er nicht die Lieferanten bezahlen kann. Somit kann auch B gar nichts bekommen weil ja A bankrott geht.
A möchte die Schulden bei B bezhalen aber per Rate und ohne Pfändung.Wie sieht es da aus ?? Gibt es die Möglichkeit ?
Weil, wenn der Unternehmer pleite geht durch pfändung dann hat ja das Finanzamt auch nichts davon.
Ich wäre sehr dankbar wenn ich auf dieses Problem eine Antwort bekommen könnte die auch weiter helfen kann, da B nicht mehr nachts Schlafen kann…
Hi,
also ich bin sicher, dass B trotzdem nachts schlafen kann …
Aber im Ernst: Es gibt nur eine Möglichkeit: Ratenzahlung mit der Vollstreckungsstelle beim Finanzamt vereinbaren, wenn die sich darauf einlassen.
Gruß
Peter
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Hallo,
nehmen wir an , ein Unternehmer A bekommt eine
Umsatzsteuerprüfung und es stellt sich herraus das das
Finanzamt B herraus findet das A zu wenig Umsatzsteuer gezahlt
hat. Fall ist klar, A muss nun nach zahlen. B aber pfändet von
A die Konten.
Aber im Ernst: Es gibt nur eine Möglichkeit: Ratenzahlung mit
der Vollstreckungsstelle beim Finanzamt vereinbaren, wenn die
sich darauf einlassen.
…wobei sich mir die Frage stellt, was in der Zwischenzeit passiert ist. Denn eine Kontopfändung fällt ja nicht vom Himmel, auch wenn das FA selbst zu Pfändungen in der Lage ist und nicht den Weg über das Amtsgericht gehen muss. Hier sind doch Wochen oder sogar Monate ins Land gegangen, ohne dass der Steuerpflichtige sich gerührt hätte. Je nachdem, wie die Zahlungsmoral de Stpfl. in der Vergangenheit war, dürfte sich auch nachträglich keine Stundung oder Ratezahlung vereinbaren lassen. Schon gar nicht, wenn man mit Insolvenz droht. Eventuell ist mit einer Steuererstattung aus einer in Kürze abzugebenden Steuererklörung zu rechnen? Dann schnell Verrechnung anbieten und gleichzeitig Erklärung einreichen.
Wenn aber die Zahlung der vom Kunden einbehaltenen, nach einer BP fälligen Umsatzsteuer schon die Insolvenz heraufbeschwört, würde ich das betriebliche Konzept nochmal überdenken und mir eventuell einen anderen Job suchen.
Gruß
Jens
Hallo Gökhan,
in NRW gehen ca. 12 Wochen ins Land, bevor eine Kontopfänfung bei ertstmaligen Rückständen erfolgt. Zwischendurch bekommst Du auch eine Mahnung und danach eine Ankündigung. In dieser Zeit hast Du selbstverständlich auch die Möglichkeit gehabt, dich mit dem örtlichen Finanzamt hinsichtlich einer Ratenzahlung auseinanderzusetzen.
Solltest Du jedoch schon „Dauerkunde“ sein erfolgt eine Kontopfändung u.U. auch schon nach 14 Tagen.
Wie auch immer, es wird Dir immer vom FA ausreichend Zeit und Möglichkeiten geboten, deine Schulden zu regeln.
Bitte mach das FA hier nicht für Deine Situation verantwortlich, in die Du dich offensichtlich selbst hineinmanövriert hast.
Gruß
Michael