Hallo,
vielleicht hat jemand eine Antwort auf die Frage, die wir neulich diskutierten. Ein Angestellter hat eine Direktversicherung, er macht sich als Freiberufler selbständig und übernimmt die Direktversicherung (zahlt also privat die Beiträge).
Wie muß er die Beiträge steuerlich behandeln?
a. Sonderausgaben in der EST-Erklärung,
b. Betriebsausgaben im Rahmen seiner 4 III - Einn./Überschußrechnung,
c. Kann die Beiträge gar nicht absetzen.
Gruß
Alberto
