Rechnung: Wann ins Einnahmebuch übernehmen?

Hallo,

Ein Kleinunternehmer der ab nächsten Jahr keiner mehr sein wird da seine Einnahmen den Schwellwert übersteigen und deshalb monatlich dem Finanzamt seine Einnahmen und Ausgaben melden muss, fragt sich wie er noch nicht bezahlte Rechnung handhabt wenn diese am Monatsende gestellt und voraussichtlich erst im nächsten Monat bezahlt werden.

Er hat bis jetzt seinen Kunden eine Rechnung erstellt (Rechnungsnummer setzt sich aus dem Jahr, Tag, Monat und der Anzahl der Rechnungen an diesem Tag zusammen, Bsp: 2004010801), sie ins Einnahmebuch übernommen (fortlaufende Nummerierung anhand von Beleg Nr.) diese verschickt und auf den Zahlungseingang (mit einer Frist von 10 Tagen) gewartet. Allerdings ergab sich dadurch mehrmals der Fall dass Rechnungen die am Monatsende gestellt wurden erst am Anfang des nächsten Monats bezahlt wurden. Da dies, auf Grund das keine monatliche Meldung beim Finanzamt erfolgen musste bis jetzt kein Problem war fragt er sich wie dies ab nächsten Jahr zu handhaben ist.

Das Problem ist, wenn er das alte System weiterhin fortführt, könnte es passieren das Einnahmen die schon im Einnahmebuch verbucht sind und damit dem Finanzamt bereits gemeldet sind, evtl. nicht eintreten falls der Kunde nicht zahlen kann oder irgendein andere Grund für nichtzahlung vorliegt. Weiterhin ist ihm bewusst das bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung (keine Bilanzierung wo dies möglich wäre) nur wirklich bezahlte Rechnungen verbucht werden sollen.

Die Frage, wie soll er jetzt verfahren?

Wenn er die Rechnungen weiterhin zuerst erstellt, diese ins Einnahmebuch übernimmt, dem Kunden schickt und auf Zahlungseingang wartet könnte eben obengenannter Fall eintreten.

Wenn er dem Kunden einfach den zu überweisenden Betrag mitteilt und erst bei Geldeingang die Rechnung erstellt und verschickt, wäre dies unakzeptabel für den Kunden.

Wenn er die Rechnung erstellt, dem Kunden schickt und diese erst bei Geldeingang ins Einnahmebuch übernimmt, könnten Rechnugsnummern und das Datum der Rechung vom Vormonat im aktuellen Monat erscheinen, was ein grosses Durcheinander mit sich bringen würde.

Wie sollte er dies handhaben, bzw. wie handhaben andere Unternehmer dieses Problem?

MfG,
Lorenz Vauck

Hallo Lorenz,

nur keine Panik, alles gar kein Problem.
Wenn Dein Vorjahresumsatz 125.000 € nicht überschritten hat und Du nicht buchführungspflichtig bist, kannst Du auf Antrag die USt nach vereinnahmten Entgelten anmelden. D.h.zur Erstellung Deiner USt-Voranmeldung nimmst Du einfach die Kontoauszüge des vergangenen Monats, schaust Dir an welche Rechnungen bezahlt wurden addierst die Nettobetäge und trägst diese in deine UStVA ein, rechnest die Steuer aus …
Die Vorsteuer kannst Du aber trotzdem schon für das Monat geltend machen in dem die Lieferung/Leistung ausgeführtwurde und Du die Rechnung in Händen hältst.

Grüße
Chris

P.S.: Noch eine kleine Anmerkung zu den Begriffen. Lass uns nicht von Büchern sprechen, wenn keine Buchführungspflicht besteht. Nennen wir es Aufzeichnungen.

Hallo Chris.

Ok, Aufzeichnungen :smile: Ich mache die Ust Anmeldungen ab nächsten Jahr nicht selber sondern das tut mein Steuerberater. Trotzalledem soll ich meine Einnahme- und Ausgabeaufzeichnungen (Excel Tabellen) weiterhin führen und ihm immer mitreichen. Wie mache ich es also in dem Fall das die Tabellen weiterhin bestehen sollen und dein Tipp keine Option ist?

Danke.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

P.S.: Die weiterführung soll zur vereinfachung für mich und ihn dienen und liegt daran das ich fast nur Dienstleistungen in die EG und in Drittländer erbringe und auch verschiedene Konten für verschiedene Zahlungseingänge (zahlung per Kreditkarte etc.) führe. Also die Aufzeichnungen sollten so bleiben, nur wie nun übersichtlich handhaben?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Chris.

Ok, Aufzeichnungen :smile: Ich mache die Ust Anmeldungen ab
nächsten Jahr nicht selber sondern das tut mein Steuerberater.
Trotzalledem soll ich meine Einnahme- und
Ausgabeaufzeichnungen (Excel Tabellen) weiterhin führen und
ihm immer mitreichen. Wie mache ich es also in dem Fall das
die Tabellen weiterhin bestehen sollen und dein Tipp keine
Option ist?

Danke.

P.S.: Die weiterführung soll zur vereinfachung für mich und
ihn dienen und liegt daran das ich fast nur Dienstleistungen
in die EG und in Drittländer erbringe und auch verschiedene
Konten für verschiedene Zahlungseingänge (zahlung per
Kreditkarte etc.) führe. Also die Aufzeichnungen sollten so
bleiben, nur wie nun übersichtlich handhaben?

Hallo Lorenz,
auch wenn Du Deine Aufzeichnungen weiterhin führst, kann doch der Stb. die UstVA trotzdem anhand der Kontoauszüge ausfüllen.

Andere Möglichkeit wäre natürlich, Du erweiterst Deine Aufzeichnungen einfach um eine Spalte „Zahldatum“. Nach dieser Spalte kann dann ja schön sortiert werden und der faule Stb. :smile: spart sich das Suchen.

Viele Grüße

Walter