Kleinunternehmer -> USt.-ID für Auslandsverkäuf

Hallo,
braucht man als Kleinunternehmer, der man NICHT umsatzsteuerpflichtig eingetragen ist, eine Umsatzsteuer-ID, wenn man was ins Ausland verkaufen will (EU oder Schweiz) oder reicht die normale Steuernummer?

chris

Hi !

Bei der Bestimmung, ob ein Umsatz mit oder ohne Umsatzsteuer ist, kommt im deutschen Umsatzsteuerrecht der Bestimmung des Ortes der Leistung (Lieferung oder sonstige Leistung) eine besondere Bedeutung zu. Durch die Verwendung einer Umsatzsteuer-ID wird u.U. der Ort der Leistung verlagert. Da aber bei Kleinunternehmern eine solche Prüfung nicht mehr notwendig ist, da sie ja in ihren Rechnungen keine USt ausweisen dürfen, braucht ein Kleinunternehmer weder die USt-ID beim Bundesamt für Finanzen in Saarlouis zu beantragen noch sich aufseinen Rechungen auszuweisen.

Die Regelung mit den USt-ID’s ist übrigens nur auf einige wenige Länder beschränkt, die sich alle in Abschnitt 13a der Umsatzsteuer-Richtlinie wiederfinden (Gemeinschaftsgebiet). Für alle anderen Länder sind die USt-ID’s sowieso wertlos.

BARUL76

13a. Gemeinschaftsgebiet - Drittlandsgebiet

(1) 1Das Gemeinschaftsgebiet umfaßt das Inland der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 UStG sowie die gemeinschaftsrechtlichen Inlandsgebiete der übrigen EG-Mitgliedstaaten (übriges Gemeinschaftsgebiet). 2Zum übrigen Gemeinschaftsgebiet gehören:

  • Belgien
  • Dänemark (ohne Grönland und die Färöer)
  • Finnland (ohne die Åland-Inseln)
  • Frankreich (ohne die überseeischen Departements
  • Guadeloupe, Guyana, Martinique und Réunion) zuzüglich des Fürstentums Monaco
  • Griechenland (ohne Berg Athos)
  • Irland
  • Italien (ohne Livigno, Campione d’ Italia, San Marino und den zum italienischen Hoheitsgebiet gehörenden Teil des Luganer Sees)
  • Luxemburg
  • Niederlande (ohne die überseeischen Gebiete Aruba und Niederländische Antillen)
  • Österreich
  • Portugal (einschließlich Madeira und der Azoren)
  • Schweden
  • Spanien (einschließlich Balearen, ohne Kanarische Inseln, Ceuta und Melilla)
  • Vereinigtes Königreich und Nordirland (ohne die überseeischen Länder und Gebiete, die Selbstverwaltungsgebiete der Kanalinseln Jersey und Guernsey sowie die britischen Hoheitszonen auf Zypern) zuzüglich der Insel Man.

(2) Das Drittlandsgebiet umfaßt die Gebiete, die nicht zum Gemeinschaftsgebiet gehören, u.a. auch Andorra, Gibraltar und den Vatikan.

Da
aber bei Kleinunternehmern eine solche Prüfung nicht mehr
notwendig ist, da sie ja in ihren Rechnungen keine USt
ausweisen dürfen, braucht ein Kleinunternehmer weder die
USt-ID beim Bundesamt für Finanzen in Saarlouis zu beantragen
noch sich aufseinen Rechungen auszuweisen.

BARUL76

Hallo Barul,
kleine weiterführende Frage bzgl. Einkauf im Gemeinschaftsgebiet:

Für diesen Fall würde die UStID ja doch helfen. Bekommt der Kleinunternehmer überhaupt eine, wenn er diese beim BMF beantragt?

Danke + Gruß

Walter

Hi !

Bekommt der Kleinunternehmer überhaupt eine, wenn er diese beim BMF
beantragt?

Der Antrag (=Telefonanruf) erfolgt nicht beim BMF, sondern beim BfF.

Da eine Prüfung der Unternehmereigenschaft bei der Vergabe der Nummer nicht erfolgt, kann auch ein KU die ID erhalten.

Ich kann nur nicht verstehen, warum alle immer die ID haben wollen. Das führt doch unweigerlich zu noch mehr Bürokratie (Zusammenfassende Meldungen,…)

BARUL76