Prüft Finanzamt Arbeitszimmer?

Hi,

in einer Wohnung wurde ein Zimmer als Arbeitszimmer (Lehrer) genutzt.

Nun hat es Nachwuchs gegeben und das Arbeitszimmer wurde verlegt in ein Durchgangszimmer. Diese Durchgangszimmer werden üblicherweise nicht als Arbeitszimmer anerkannt.

Nun wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2003 ein Arbeitszimmer angegeben, welches zu dem Zeitpunkt noch vorhanden war.

Wenn das Finanzamt nun kontrollieren würde, wäre das nicht mehr vorhanden.

Frage: Kann das Probleme geben? Wird das überhaupt überprüft, ob jemand das Arbeitszimmer in der angegebenen Form hat?

Gruß

Matthias

Hi !

Es gab in letzter Zeit tatsächlich diverse Rechtsprechung zu den Arbeitszimmern. Und mit Durchgangszimmern gab es dabei häufiger Probleme.

Aber die gute Nachricht: wenn plausibel begründet werden kann (Nachwuchs), warum ein bisher als Arbeitszimmer genutzter Raum nun nicht mehr dieser Nutzung zur Verfügung steht, kann sich wohl kaum ein Finanzbeamter dieser Argumentation verschließen. Für die Vergangenheit sollte es also relativ unproblematisch bleiben.

TIPP: in Zukunft versuchen, das neue Zimmer anzusetzen und bei Erfolglosigkeit nicht traurig sein. Einsprüche kann man dann ja immer noch mal versuchen. Es gibt eben auch einige, die klagen dann. Aber das muß ja nun auch nicht immer sein.

BARUL76