Neulich: kann Privatmann eine Rechnung stellen?

Von: , Frage gestellt am Mo, 4. Okt 2004

Hallo,

neulich wurde hier bei w-w-w eine Frage behandelt, bei der es darum ging, ob ein Privatmann auch eine (offizielle)Rechnung erstellen darf, obwohl er ja vielleicht kein Gewerbe hat und auch keine MwSt abführt.

Ich habe in verschiedenen Brettern nach diesem Thema gesucht, finde es aber nicht mehr.

Kann mir jemand bei diesem Thema nochmal auf die Sprünge helfen?
Darf - und wenn ja, wie - jedermann eine Rechnung erstellen?

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 1 hilfreich
    Re: Neulich: kann Privatmann eine Rechnung stellen

    Grundsätzlich darf auch ein Privatmann eine Rechnung ausstellen.
    Wenn er darin Umsatzsteuer ausweist, schuldet er diese dem FA, der andere kann diese deshalb aber noch nicht als Vorsteuer abziehen, da ein Privatmann nicht zum Ust-Ausweis berechtigt ist.
    Wie? Mit Computer, Schreibmaschine, Handschriftlich ....

    Grüße
    Chris [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Neulich: kann Privatmann eine Rechnung stell

      hi,

      ich hab eine solche rechnung (ohne mwst) beim fa angegeben, und sie wurde akzeptiert.

      grüße

      matthias

  2. Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
    Re: Neulich: kann Privatmann eine Rechnung stellen

    Darf - und wenn ja, wie - jedermann eine Rechnung erstellen?
    Für Rechnungen ab 1.1.2004 gilt: Eine Steuernummer muß angegeben werden und die private St.-Nr. ist meiner Meinung nach nicht zulässsig. Also muss man ein Gewerbe anmelden. Aber: Freiberufler sind von der Pflicht einer Gewerbeanmeldung ausgenommen.

    Und:
    Unternehmer, die im Inland, in einem Freihafen oder in bestimmten Teilen des Küstenmeers ansässig sind und deren Umsatz (zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer) im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird (Kleinunternehmer), brauchen keine Umsatzsteuer zu zahlen. Das Recht, die in Rechnung gestellten Vorsteuern abzuziehen, ist diesen Kleinunternehmern allerdings versagt.
    Quelle:
    http://www.bundesfinanzministerium.de/Service/Lexiko...

    Was muß die Rechnung enthalten?
    Gute Übersicht hier:
    http://www.legamedia.net/dy/articles/article_16004.php

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Neulich: kann Privatmann eine Rechnung stell

      Darf - und wenn ja, wie - jedermann eine Rechnung erstellen?
      Für Rechnungen ab 1.1.2004 gilt: Eine Steuernummer muß
      angegeben werden und die private St.-Nr. ist meiner Meinung
      nach nicht zulässsig. Also muss man ein Gewerbe anmelden.
      Aber: Freiberufler sind von der Pflicht einer Gewerbeanmeldung
      ausgenommen.

      hallo,

      die pflicht zur angabe der steuernummer in der rechnung ist im umsatzsteuergesetz verankert - was interessiert mich, wenn ich meinem nachbarn meinen gebrauchten pc verkaufe das umsatzsteuergesetz - der bekommt einen beleg mit kaufgegenstand, meiner adresse - am besten noch seiner adresse und dem kaufbetrag netto und einer unterschrift - das ist alles - schon des öfteren so durchexerziert - hat sich beim finanzamt nie einer darüber mokiert - warum auch ?

      ferner ist die "private" steuernummer in der regel auch die unter der die umsatzsteuer abgeführt wird.....

      gruß vom inder

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