Autokauf mit Vorsteuerabzug bei Kleingewerbe?

Hallo liebes wer-weiss-was-Team,

folgende Fragestellung:
Jemand hat angenommen Mitte des Jahres ein Kleingewerbe (kein Freiberufler) angemeldet und in dem netten Fragebogen vom Finanzamt erklärt, dass er sich von der Umsatzsteuerausweisung in seinen Rechnungen befreien möchte. Sein Umsatz liegt weit unter den vorgeschriebenen Grenzen (17.500 Euro).
Nun will er sich ein Auto kaufen welches er überwiegend zu dienstlichen Zwecken anschafft. Er könnte sich somit die gezahlte MwSt als Vorsteuer zurückholen. Laut Europäischem Gerichtshof könnte er doch, obwohl das Auto auch privat genutzt würde, die volle MwSt geltend machen (er würde ein Fahrtenbuch führen)?
Wie ist nun die Vorgehensweise? Muss er beim Finanzamt eine Änderung in der Besteuerung beantragen?

Wie sieht es mit evtl. bereits ausgestellten Rechnungen (ohne den Ausweis der Umsatzsteuer) aus?
Reicht es dem Finanzamt, wenn man bei zukünftigen Rechungen die Umsatzsteuer einfach ausweist?
Wie sähe es dann mit dem Stichtag für die Besteuerug aus aus?

Könnte er von der ersten Rechnung an (trotz Kleingewerberegelung) die Umsatzsteuer in seinen Rechnungen ausweisen und wäre er somit automatisch in der Besteuerung?

Er hat noch nie (aufgrund der Kleingewerberegelung) eine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben. Kann es hier zu Problemen kommen?

Kann ein Kfz (und auch die Folgekosten, wie Versicherung, Steuer, Benzin…) evtl. auch bei der Kleingewerberegelung mit Vorsteuerabzugsberechtigung angeschafft werden?

Viele Grüße
Fraenz

Hallo liebes wer-weiss-was-Team,

folgende Fragestellung:
Jemand hat angenommen Mitte des Jahres ein Kleingewerbe (kein
Freiberufler) angemeldet und in dem netten Fragebogen vom
Finanzamt erklärt, dass er sich von der Umsatzsteuerausweisung
in seinen Rechnungen befreien möchte. Sein Umsatz liegt weit
unter den vorgeschriebenen Grenzen (17.500 Euro).
Nun will er sich ein Auto kaufen welches er überwiegend zu
dienstlichen Zwecken anschafft. Er könnte sich somit die
gezahlte MwSt als Vorsteuer zurückholen. Laut Europäischem
Gerichtshof könnte er doch, obwohl das Auto auch privat
genutzt würde, die volle MwSt geltend machen (er würde ein
Fahrtenbuch führen)?

Kann er, hat allerdings für 2004 nichts mehr mit dem europäischen Gerichtshof zu tun, sondern steht wieder so im Gesetz.

Wie ist nun die Vorgehensweise? Muss er beim Finanzamt eine
Änderung in der Besteuerung beantragen?

Jawohl. Formlos per Brief, Anruf …

Wie sieht es mit evtl. bereits ausgestellten Rechnungen (ohne
den Ausweis der Umsatzsteuer) aus?
Reicht es dem Finanzamt, wenn man bei zukünftigen Rechungen
die Umsatzsteuer einfach ausweist?
Wie sähe es dann mit dem Stichtag für die Besteuerug aus aus?

Auf die Kleinunternehmerregleung kann nur für das gesamte Kalenderjahr verzichtet werden, d.h. auch auf die vergangenen Umsätze müssen 16% abgeführt werden. Ob Rechnungen berichtigt werden ist dem FA eigentlich wurscht, das muss man mit seinen Kunden ausmachen. Jemand der zum USt-Abzug berechtigt ist, wird damit kein Problem haben, alle anderen schon.

Könnte er von der ersten Rechnung an (trotz
Kleingewerberegelung) die Umsatzsteuer in seinen Rechnungen
ausweisen und wäre er somit automatisch in der Besteuerung?

Kann er grundsätzlich schon. Damit der Rechnungsempfänger diese aber auch als Vorsteuer abziehen kann, sollte er auf die KUR verzichten und zur Regelbesteuerung übergehen.

Er hat noch nie (aufgrund der Kleingewerberegelung) eine
Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben. Kann es hier zu Problemen
kommen?

Nein! Ausser man macht einfach und redet (schreibt) nicht mit dem Finanzamt.

Kann ein Kfz (und auch die Folgekosten, wie Versicherung,
Steuer, Benzin…) evtl. auch bei der Kleingewerberegelung mit
Vorsteuerabzugsberechtigung angeschafft werden?

Grundsätzlich gilt:
Kleinuneternehmerregelung: keine USt auf ausgeführte Umsätze, kein Vorsteuerabzug egal auf welche Kosten.

Bei dem ganzen Kfz-Zeug sollte man aber nicht vergessen, dass auch der Kfz-Eigenverbrauch und der spätere Verklauf ust-pflichtig sind.

Grüße
Chris