Hallo liebes wer-weiss-was-Team,
folgende Fragestellung:
Jemand hat angenommen Mitte des Jahres ein Kleingewerbe (kein Freiberufler) angemeldet und in dem netten Fragebogen vom Finanzamt erklärt, dass er sich von der Umsatzsteuerausweisung in seinen Rechnungen befreien möchte. Sein Umsatz liegt weit unter den vorgeschriebenen Grenzen (17.500 Euro).
Nun will er sich ein Auto kaufen welches er überwiegend zu dienstlichen Zwecken anschafft. Er könnte sich somit die gezahlte MwSt als Vorsteuer zurückholen. Laut Europäischem Gerichtshof könnte er doch, obwohl das Auto auch privat genutzt würde, die volle MwSt geltend machen (er würde ein Fahrtenbuch führen)?
Wie ist nun die Vorgehensweise? Muss er beim Finanzamt eine Änderung in der Besteuerung beantragen?
Wie sieht es mit evtl. bereits ausgestellten Rechnungen (ohne den Ausweis der Umsatzsteuer) aus?
Reicht es dem Finanzamt, wenn man bei zukünftigen Rechungen die Umsatzsteuer einfach ausweist?
Wie sähe es dann mit dem Stichtag für die Besteuerug aus aus?
Könnte er von der ersten Rechnung an (trotz Kleingewerberegelung) die Umsatzsteuer in seinen Rechnungen ausweisen und wäre er somit automatisch in der Besteuerung?
Er hat noch nie (aufgrund der Kleingewerberegelung) eine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben. Kann es hier zu Problemen kommen?
Kann ein Kfz (und auch die Folgekosten, wie Versicherung, Steuer, Benzin…) evtl. auch bei der Kleingewerberegelung mit Vorsteuerabzugsberechtigung angeschafft werden?
Viele Grüße
Fraenz