eine Person, nennen wir sie Paul, hat 2004 ein Einkommen von 7800 Euro.
Paul hat zudem 5 Monate Arbeitslosengeld bezogen und bekommt jetzt Meister-Bafög.
Paul ist neugierig und möchte wissen, wie es mit seiner Einkommenssteuererklärung aussehen wird.
Leider liegt Paul über der magischen Grenze von 7664 Euro und bekommt nicht automatisch alles wieder.
Jetzt hat Paul gehört, dass er das ALG auch irgendwie versteuern muss und es daher zu einer Nachzahlung kommen kann. Das gefällt Paul natürlich gar nicht.
Paul hatte / hat ein paar Bücher gekauft, hatte Fahrtkosten und musste Bewerbungen schreiben.
Welche Möglichkeiten hat Paul?
Muss er eine Steuererklärung machen?
Wird er etwas wiederbekommen? Er hätte natürlich gerne die rund 1000 Euro wieder, die er eingezahlt hat
Steuererklärung würde ich auf jeden Fall empfehlen.
ALG ist eine Lohnersatzleistung, die dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Kommt der Progressionsvorbehalt zur Anwendung, erhöht sich der Einkommsteuersatz, da bei der Berechnung des anzuwendenden Steuersatzes auch die steuerfreien Lohnersatzleistung mit einbezogen werden.
Natürlich sind die von dir aufgezählten Aufwendungen Werbungskosten und wirken sich ggf. steuermindernd aus. Eine genaue Berechnung ist aufgrund der fehlenden Werte nicht möglich.
Gruß
Michael
Das bedeutet, Paul macht die normale Einkommenssteuererklärung
Da er die Grenze mit 200 Euro überschreitet, gibt er alles an.
Er muss aber noch etwas nachzahlen, weil ALG bezogen hat.
Wenn er Glück hat, bekommt er sogar etwas zurück.
Muss er die Einkommenssteuererklärung machen?
Kann man die magische Grenze von 7664 Euro irgendwie erhöhen?
Angenommen Paul hätte nur 7600 Euro verdient, würde er dann alles wiederbekommen bzw. wird so die Arbeitslosenregelung (Progressionsvorbehalt) irgendwie außer Kraft gesetzt?
Noch etwas…
Kann Paul seinen PC (gekauft 2002 - den er jetzt beruflich braucht) auch absetzen? Soweit ich weiß, wird der über drei Jahre abgerechnet - jetzt also nur den Anteil für 2004.
Sorry für die laienhaften Fragen, aber ich kenne mich da nicht so aus.
Ja, er muss eine Einkommensteuererklärung abgeben, da er außer seinem Arbeitslohn noch weitere Einkünfte hatte, nämlich das ALG.
wir nicht wissen, wie hoch das ALG war und welche Werbungskosten im Einzelnen angefallen sind, kann man keine Aussage über Erstattung/Nachzahlung machen.
Die *magische Grenze* kann er nur durch eines nach oben drücken : durch heirat noch in 2004 und zusammenveranlagung mit seiner Ehefrau
LG
Th.
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Da offensichtlich weder Paul noch der Aufgabensteller über steuerliche Kenntnisse verfügt, sollte eine Lösung des Problems vielleicht in einem persönlichen Gespräch bei einem Lohnsteuerhilfeverein (LoHi) erörtert werden. Die meisten mir bekannten LoHi’s betreiben auch gern mal Steuerplanung.
Ich möchte dazu lernen. Wenn ich diese Aufgaben immer abgebe, lerne ich es selber nicht. Daher versuche ich mir Stück für Stück das Wissen anzueignen - jeder fängt mal klein an.
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Da er die Grenze mit 200 Euro überschreitet, gibt er alles an.
In der Steuererklärung ist immer alles anzugeben *grins*
Du hast ja einerseits Recht.
Ich z.B. gebe dieses Jahr keine Werbungskosten an, da ich unter dem Grundfreibetrag liege und nicht mehr als Alles wiederbekommen kann.
Sorry für die laienhaften Fragen, aber ich kenne mich da nicht so aus.
Ich möchte dazu lernen. Wenn ich diese Aufgaben immer abgebe,
lerne ich es selber nicht. Daher versuche ich mir Stück für
Stück das Wissen anzueignen - jeder fängt mal klein an.
Dass du lernen möchtest, wird dir wohl auch kaum jemand zum Vorwurf machen. Deshalb hatte ich ja gerade angeregt, nicht sämtliche Arbeit durch einen LoHi erledigen zu lassen, sondern mit denen ein Gespräch zu führen. Bei diesem können ein paar Informationen von einem steuerlichen „Experten“ viel zum Verständnis der Besteuerung beitragen.
Wenn du dir allerdings das gesamte Thema „Steuern“ autodidaktisch erschließen möchtest, sehe ich (rückblickend aus eigener Erfahrung) einen seeehr steinigen Weg vor dir. Zumindest einige Fachbücher (z.B. Lehrbücher aus der Ausbildung zum Steuerfachangestellten) solltest du dir zulegen. Dies hilft, die Fachsprache, die die Steuerrechtler untereinander (und im Gesetz) verwenden, zu verstehen.
Es sei mir ein keines Beispiel gestattet. Es soll nicht belehrend sein, sondern nur aufzeigen, wie genau man bei den Steuerrechtlern auf bestimmte Formulierungen zu achten hat. Wenn du die Unterschiede zwischen all den Worten problemlos erkennst und auch die Worte entsprechend benutzt, hast du schon einen großen Schritt in Richtung „Verständnis fürs Steuerrecht“ erreicht. Hier nun die Begriffe:
Umsatz
Einnahmen
Gewinn
Einkünfte
Einkommen
Jahresüberschuss
Ertrag
Einzahlung
Oder auf der anderen Seite
Auszahlung
Aufwand
Kosten
Werbungskosten
Ausgaben
Betriebsausgaben
Verlust
Jahresfehlbetrag
Sollten für dich der Großteil der Begriffe den selben Sinn haben, stehst du noch ganz am Anfang des Lernens.
Ist nicht kostenlos, aber zuverlässig und verständlich geschrieben.
Ansonsten ist der Tipp zum Lohnsteuerhilfeverein nicht verkehrt. Selbst wenn man sich das mal komplett von denen erledigen lässt, kann man dann im nächsten Jahr ja schauen, ob man mit dem „Muster“ des Vorjahres zurechtkommt.