Hallo alle zusammen!
Angenommen ein Unternehmer kauft seine Waren normalerweise in Deutschland, aufgrund eines Kundenwunsches betsellt er etwas in Österreich. Wie bekommt der Unternehmer die gezahlte MwSt. wieder?
Vom deutschen FA oder vom österreichischen FA???
Vielen Dank schonmal.
Hallo Soera,
wenn der Unternehmer im Erhebungsgebiet der deutschen USt ansässig ist, bekommt er die durch den österreichischen Lieferanten berechnete USt vom Lieferanten zurück: Notwendig ist dafür eine deutsche USt-Identifikationsnummer, die ihn ggü dem Lieferanten als Unternehmer ausweist.
Die dann ohne USt über die Grenze gehende Lieferung wird auf diese Weise zum steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb, kostet 16% USt, die als Vorsteuer abziehbar ist. Ist dann aber bloß noch Sache des deutschen Unternehmers.
Schöne Grüße
MM
Das heißt derjenige müsste sich mit dem Österreichischen Unternehmer in verbindung setzten und ihm seine DEXXXXXXXX bekanntgeben, der zieht dann die MwSt. ab!??
Und dann?
(oder was das bishierhin schon nicht richtig?)
Habe ich jetzt noch nicht so ganz verstanden,
soera
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Hallo nochmal,
Das heißt derjenige müsste sich mit dem Österreichischen
Unternehmer in verbindung setzten und ihm seine DEXXXXXXXX
bekanntgeben, der zieht dann die MwSt. ab!??
Ja: Der sollte die Rechnung entsprechend korrigieren. Fällig ist dann bloß noch das Entgelt, keine österreichische USt.
Und dann?
Bekommt der Empfänger der Lieferung den zuviel bezahlten Betrag vom österreichischen Lieferanten zurück. Technische Anmerkung: Innerhalb der EG kostet das je nach Bank sehr wenig oder nix an Gebühren, aber bloß wenn bei der Überweisung die beiden Zauberformeln IBAN (International Bank Account N°) und BIC (Bank Identifier Code) verwendet werden. Die sollte der Empfänger bei seiner Bank erfragen und gleich mit angeben.
Der Rest ist dann Sache des Empfängers der Lieferung: Er erklärt mit seiner USt-Voranmeldung und aufs Jahr mit seiner USt-Erklärung die 16% USt auf den innergemeinschaftlichen Erwerb und kann diesen gleichen Betrag als Vorsteuer abziehen, gibt unterm Strich +/- Null, also keine Belastung mit österreichischer oder deutscher USt.
Der deutsche Unternehmer wird durch das Bundesamt für Finanzen in Saarlouis aufgefordert werden, eine sog. Zusammenfassende Meldung abzugeben. In diese muss er nichts eintragen, da werden nämlich bloß innergemeinschaftliche Lieferungen gemeldet, nicht die Erwerbe.
Schöne Grüße
MM