für die erste Fahrt zur Begründung der doppelten Haushaltsführung und für die letzte bekommst Du pro Entfernungskilometer 0,52 DM. Danach steht Dir steuerlich eine Heimfahrt pro Woche zu mit 0,70 DM pro Entfernungskilometer. Ausserdem kannst Du die Kosten für die Unterkunft absetzen. Dies alles ist auf 2 jahre beschränkt. Zusätzlich kannst Du für die ersten 3 Monate Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen. d.h an jedem Tag an dem du 8-14 Stunden von zu Hause entfernt bist bekommst Du 10,00 DM ab 14 Stunden 20,00 DM und bei ganzen Tag Abwesenheit 46,00 DM. Ich hoffe ich konnte Dir damit helfen.
Mfg
Christian Ohage
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