Hallo alle,
eigentlich dachte ich, ich hätte das inzwischen verstanden mit der UST, aber seis drum:smile: Folgende Frage:
Ein Freiberufler Herr X hat im letzen Jahr kaum etwas verdient und wurde daher vom Finanzamt von der monatlichen Umsatzsteuervorauszahlung befreit. Nun liefen die Geschäft in diesem Jahr aber gut, und Herr X hat einige Tausend Euro UST angsammelt.
Jetzt bereitet Herr X schon einmal die Einahme-Überschuss-Rechnung für 2004 vor und sieht, dass sein Finanzprogramm die vereinnahmte, aber noch nicht ans Finanzamt überwiesene UST als Einnahme bucht (eigentlich klar) und dass sich der Gewinn damit erhöht. Herr X ist jetzt unsicher: heißt das, er muß die UST mit versteuern und kann dann, wenn er sie nächstes Jahr nach der Umsatzsteuererklärung zahlt, als Ausgabe verbuchen und somit die Steuerlast vom nächsten Jahr mindert? oder anders: um dieses Jahr die Steuerlast zu mildern, müßte er jetzt schon einmal UST ans Finanzamt überweisen? Oder liegt Herr X ganz falsch und hat was nicht verstanden?
Danke und Gruß
Ayla