Hallo Holger,
Eine Deutsche hat in 2003 von Januar bis einschließlich
Oktober in Frankreich gearbeitet und dann die letzten zwei
Monate in Deutschland. Bevor sie Frankreich verlassen hat, hat
sie eine vorläufige Steuererklärung abgegeben und die Steuern
für 2003 vorab bezahlt.
Nun hat das deutsche Finanzamt
erklärt, dass die zwei Monate, die sie in Deutschland noch
gearbeitet hat, nach dem Progressionsverfahren besteuert
werden und sie damit rechnen müsste, dass sie Steuern
nachbezahlen muesse.
Ja, aber das muss keinesfalls so sein. Es kann auch zum Gegenteil führen. Progressionsvorbehalt heißt, dass in diesem Fall die Einkünfte während der Zeit in D (nur diese!) nach dem Tarif besteuert werden, der rauskäme, wenn die in F versteuerten Einkünfte auch in D steuerpflichtig wären (der Tarif hängt ja ab von der Höhe des zu versteuernden Einkommens). Das ganze übrigens nach deutschen „Regeln“ ermittelt, also frz. brut imposable minus Werbungskosten nach deutschem Recht. Also nicht das frz. brut imposable in die Anlage N eintragen, sondern in einer extra Aufstellung zeigen, welche Werbungskosten nach deutschem Recht anzusetzen wären. War denn z.B. der Umzug beruflich veranlasst? Oder hat dabei die Heirat eine Rolle gespielt? Wäre ggf. zu zeigen, dass vorher eine Wochenendsbeziehung stattgefunden hat und auch weiterhin hätte stattfinden können. Dass der Job in Deutschland halt viel besser ist als der in F…
Hinzu kommt, dass diejenige im Oktober 2003 einen Deutschen
geheiratet hat, und dass die beiden Mitte Dezember ein Kind
bekommen haben. Wird die Heirat dann rückwirkend für das ganze
Jahr angerechnet?
Ja
Wirkt sich die Geburt des Kindes noch in
2003 irgendwie aus?
Steuerlich nur betreffend Kirchensteuer (hat sie beim Anmelden aufgepasst? Viele Franzosen stellen sich auf dem dt. Einwohnermeldeamt als „katholisch“ vor, obwohl sie nie was anderes als Hosenknöpfe in die enveloppe getan haben…) und Solidaritätszuschlag. Der Rest geht übers Kindergeld. Dieses ist für einen Franzosen neu, wenn bisher die „parts“ für den IR nach Familienstand und Zahl der Kinder gerechnet wurden.
Sie hatte eigentlich gedacht, dass Ja, und
mit einer Steuerrückzahlung für 2003 gerechnet. Kann es nun
tatsächlich sein, dass das Ehepaar nachzahlen muss, weil sie
ausländische Einkünfte hatte?
Es kann passieren. Aber das Gegenteil kann auch passieren. Spielt u.a. auch eine Rolle, wer mehr verdient und obs viel mehr ist. Die Kiste mit dem Umzug steht bissel auf der Kippe. Vieles, was im viel einfacheren frz. Steuerrecht egal ist, führt in D zu Werbungskosten.
Sinnvoll ist, das Ganze möglichst frühzeitig etwa mit Elster durchzurechnen und dann im Fall einer Nachzahlung erst in der Nacht zum 1. Juni beim FA einzuwerfen. Bis hin wird das Geld im schlechtesten Fall da sein. Die Aussage vom FA ist aber bloß, um auf der sicheren Seite zu sein - „Wir habens Ihnen doch gesagt - Stundung kommt jetzt nicht in Frage“. Niemand kann ohne die Verhältnisse im Einzelnen zu kennen diese Aussage treffen.
Schöne Grüße
MM