Wechsel der Steuerkl. bei Trennung

Hallo Leute!
Vielleicht ne dumme Frage: Muß bei einer Trennung wo eine Person auszieht- beide berufstätig sind-zwei Kinder,sofort in die Steuerklasse 2 gewechselt werden. Vorteile-Nachteile Wechsel wenn sich beide soweit einig über alles sind ?

MfG

Michi

Hallo Leute!
Vielleicht ne dumme Frage: Muß bei einer Trennung wo eine
Person auszieht- beide berufstätig sind-zwei Kinder,sofort in
die Steuerklasse 2 gewechselt werden. Vorteile-Nachteile
Wechsel wenn sich beide soweit einig über alles sind ?

Sind die Peronen verheiratet? Wenn ja, kann für dieses Jahr noch die alte Steuerklasse beibehalten werden, solange die Voraussetzungen (Teilung von Tisch und Bett, Ehe) mindestens 1 Tag im Jahr vorlagen.
Hier wäre der Wechsel in StKl 2 grundsätzlich ungünstiger. (Ausnahme ggf. bei zuvor StKl 4/4)

Wenn die Personen nicht verheiratet waren liegen mit dem Auszug ggf. die Voraussetzungen für den ‚Entlastungsbetrag für Alleinerziehende‘ vor und somit kann die Steuerklasse 2 eingetragen werden.
Hier wäre der Wechsel in StKl 2 grundsätzlich günstiger (bei der Person, die zuvor StKl 1 hatte).

So oder so wird im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung den tatsächliche Umständen Rechnung getragen.

Gruß musician