Arbeitslosengeld- bzw. hilfe unterliegt dem sog. Progressionsvorbehalt, d. h. dem im Kalenderjahr erzielten zu versteuernden Einkommen werden die Lohnersatzleistungen (wie Arbl.geld- bzw. hilfe) hinzugerechnet und daraus ein höherer Steuersatz errechnet, der dann nur auf das zu versteuernde Einkommen (ohne Lohnersatzleistungen) angewendet wird.
Meine Frage:
Wenn in einem Kalenderjahr keine Arbeitslosenhilfe bezogen wurde, dafür aber eine Erstattung von Arbeitslosenhilfe zu leisten war, gibt es dann in diesem Fall einen sog. negativen Progressionsvorbehalt, d.h. vom Einkommen werden für die Berechnung des Steuersatzes die Erstattungszahlungen abgezogen?
Falls ja, muss dieser negative Progressionsvorbehalt beim Finanzamt beantragt werden bevor man die ESt-Erklärung für das betreffende Kalenderjahr einreicht?
Vorweg vielen Dank für die Beantwortung der Frage.