325,00€ Jobs im Jahre 2002

Von: , Frage gestellt am Mi, 20. Okt 2004

Liebe Experten,

mußte der Arbeitgeber eigentlich im Jahre 2002 Lohnsteuer auf die 325,--€-Jobs zahlen o. waren diese nur SV-pflichtig? (20% Lohnsteuer??)

Seit April 2003 werden ja 2%Pauschale St. an die BuKna abgeführt, aber wie war es vorher?

vielen dank für Ihre Hilfe!

Nicoel

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 58 Minuten 1 hilfreich
    Re: Geringfügig Beschäftigte nach 'altem Recht'

    Hallo Nicole,

    vor der angesprochenen Neuregelung galt ab 1.4.1999 Steuerbefreiung und Sozialversicherungspauschale von 22%, wenn vom Wohnsitzfinanzamt eine "Freistellungsbescheinigung" vorlag. Diese Freistellungsbescheinigung sollte dem Nachweis dienen, dass keine anderen Einkünfte vorliegen.

    Vor dem 1.4.1999 galt Sozialversicherungsfreiheit (wenn die jährlich angepassten Entgeltgrenzen eingehalten und eine wöchentliche Arbeitszeit von 15h nicht überschritten) und Pauschalbesteuerung von 20%, wenn eine Arbeitszeit von 20 h/Woche und 86h/Monat nicht überschritten, ein Höchstlohn von zuletzt 630 DM / Monat, 147 DM / Woche und 22,05 DM / Stunde nicht überschritten.

    Wie man sieht, sind durch die Änderungen der entsprechenden Bestimmungen eine unzahl von Sachbearbeitern bei SV-Trägern und Fiskus überflüssig geworden. Im Gegensatz zu "Bierdeckeltarifen" ist das eine Reform gewesen, die wirklich was vereinfachen konnte. Bloß hat niemand daran gedacht, Reklame dafür zu machen.


    Schöne Grüße



    MM

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