'Big Brother - Siegprämie muss versteuert werden'

…schreiben die Zeitungen. Zugleich heißt es, Lottogewinne seien steuerfrei, da schon Lotteriesteuer bezahlt wurde. Ebenso müßte das also für Klassenlotterien und andere Staatliche Lotterien gelten (Rubbellose etc.).

Was ist aber mit Preisen von privaten Unternehmen, oder aus Quizshows im Fernsehen? Müssen solche Gewinne versteuert werden? Und wie verhält es sich mit *Sach*preisen? Wird da etwa der Wert angesetzt und versteuert?!

Hallo Jörg,
Lottogewinne müssen nicht versteuert werden, weil da schon Lotteriesteuer abgeführt wurde, da hat eins mit dem anderen überhaupt nichts zu tun.
Es gibt 7 Einkunftsarten, die versteuert werden müssen, stehen alle in § 2 Einkommensteuergesetz. Und Lotteriegewinne kommen da nicht vor, deswegen sind sie auch nicht zu versteuern.
Was allerdings zu versteuern ist, sind die Zinsen, die du erhälst, wenn du den Lottogewinn zur Bank bringst.
Somit muß auch die Big Brother Prämie nicht versteuert werden.

Gruß
Peter

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Im §2 EStG steht zwar nirgendwo der Begriff „BigBrother“ dennoch ist dieses eine steuerpflichtige Einnahme die wie auch in den Zeitungen zu lesen war als „sonstige Einkünfte“ zu versteuern ist. Ausserdem ist es selten dämlich im Fernsehen zu erzählen das ich den anderen 25 TDM abgebe denn hier fällt nun auch noch Schenkungssteuer an.

Mit freundlichen Grüssen

Christian Ohage

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