die neue lohnsteuerkarte ist nun auf Steuerklasse 1 ausgestellt mit 0,5 kinderfreibetrag…das die Lohnsteuerklasse 2 ab 1.1.2005 nicht mehr angewandt wird weiß jeder, aber!!!
wird ein Kind was 18 und arbeitslos da keine Lehrstelle IMMER gestrichen oder kann man dieses Kind wieder eintragen lassen??
vielen dank
Angela
die hoffentlich in der dritten Person geschrieben hat *g*
Nicht ganz korrekt, dass es die Klasse 2 nicht mehr gibt. Echte alleinerziehende bekommen sie nach wie vor, solange sie nicht mit einer anderen volljährigen Person zusammenleben.
Und für Kinder, für die du Kindergeld/Kinderfreibetrag bekommst kannst du auch einen Eintrag in der Steuerkarte bekommen. Wird sich aber vermutlich nicht groß bemerkbar machen , da deine „0.5 Kinder“ sich nur auf die Höhe von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auswirkt.
Gruß
Reni
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Kinderfreibeträge für Kinder, die bis zum 31.12.2004 die Volljährigkeit erreichen, können für 2005 nur durch das Finanzamt eingetragen werden. Die Klasse II wird dann auch durch das Finanzamt eingetragen (falls berechtigt).
Die Gemeinden sind nur für Eintragungen bei Kindern unter 18 Jahren zuständig.
wird ein Kind was 18 und arbeitslos da keine Lehrstelle IMMER
gestrichen oder kann man dieses Kind wieder eintragen
lassen??
„Kinder“ ab 18 werden nicht mehr automatisch eingetragen.
Dafür musst Du ein Formularchen beim Finanzamt ausfüllen. Die Lohnsteuerstelle trägt dann das Kind und ggf. Freibeträge in die Steuerkarte ein.
Vergiss nicht, für das Kind weiter Kindergeld zu beantragen!