Hi !
für die Steuererkärung einer kleinen Einzelfirma müssen ja
alle Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden.
Desweiteren müssen die Ausgaben ja noch in Kostengruppen
eingeteilt werden, damit ersichtlich wird, welche Ausgaben
tatsächlich abgesetzt werden können.
Am besten macht eine solche Unterteilung noch immer ein kleines Buchhaltungsprogramm. Da muss man sich dann auch nicht selbst Gedanken machen, welche Rechung in welche Kostengruppe geschoben wird. Einfach die Rechungen eintragen -> Knopf drücken -> fertige Auswertung. Weiß jetzt nicht, ob es deiner FH auch Kurse über Buchführung gibt, oder ob sogar speziell Steuerrechtler ausgebildet werden. Aber wenn es solche Studenten gibt, kann man sich vielleicht auch bei denen einen kurzen Tipp holen. Die meisten sind froh, das neu erworbene Wissen in die Praxis umzusetzen. Am besten natürlich jemanden suchen, der auch Praxiserfahrung hat, also möglichst vorher schon eine Ausbildung hatte oder nebenbei jobt.
Hierzu nun eine Frage:
Angenommen man hat an einige Leute Summen ausgezahlt, um diese
für entstandenen Arbeitsaufwand für diverse Tätigkeiten zu
entlohnen. Die Leute waren nicht weisungsgebunden, sondern
haben ihre Aufgaben alleine erfüllt. Die Summe der Auszahlung
war vom späteren Gewinn (z.B. einer Veranstaltung auf die
hingearbeitet wurde) abhängig.
Kann man nun diese Ausgaben in der Steuererklärung als
Kostengruppe mit Namen „Auszahlungen an freie Mitarbeiter“
angeben und wird diese auch vom Finanzamt als absetzbar
hingenommen?
Jein. Die Position heißt im Buchhaltungsdeutsch „Fremdarbeiten“. Mir scheint es in diesem Zusammenhang sehr wichtig zu sein, dass du von all den Leuten, die da Gelder erhalten haben auch ornungsgemäße Rechungen vorliegen. Ansonsten wird es mit dem Nachweis der Kosten erhebliche Schwierigkeiten geben. Und auch die Vermutung in Richtung Schwarzarbeit, etc. liegt sonst sehr nahe. Sollten diese Rechungen noch nicht vorliegen, sollten diese schleunigst besorgt werden. Es ist dabei zulässig, dass du die Rechungen ausfertigst.
ACHTUNG: Das schwierigste an diesen Rechungen dürfte wohl die Bestimmung der Umsatzsteuer sein. Ich nehme einfach mal an, dass sämtliche von dir beschäftigten „Sub-Unternehmer“ nicht jeweils mehr als € 17.500 im Jahr erhalten haben und auch sonst nichts verdient haben. Sie gelten dann umsatzsteuerrechtlich als Kleinunternehmer (KU) und sind zum Ausweis von Umsatzsteuer in den Rechungen nicht berechtigt. In den Rechungen sollte aber ein Hinweis auf die KU-Regelung enthalten sein, etwa so „Als KU nach § 19 UStG unterbleibt der Ausweis der Mehrwertsteuer.“
Wenn du sowieso nur nach Vorlage der Rechungen gezahlt hast, ist das ja alles kein Problem.
Desweiteren würde mich noch interessieren, ob folgende
Kostengruppen möglich sind:
- Werbekosten (z.B. T-Shirts, Aufkleber, Flyer, Plakate)
- Internetkosten (z.B. Server- und Webspacekosten)
- Versandkosten (z.B. Eintrittskarten)
Solange die Belege dafür vorhanden sind und sich auch anhand dieser Aufwendungen die Geschichte, die mit der Einnahmen-Überschuß-Rechung erzählt wird noch glaubwürdig klingt (Anzahl verkaufte Karten und Anzahl der Briefumschläge und Höhe des Portos sollten irgendwie übereinstimmen), sind diese Kosten steuerlich zu berücksichtigen. Aber eben nur mit Belegen.
- Gewinnbeteiligung (z.B. wenn man für eine andere
Organisation etwas verkauft hat, dieser aber einen gewissen
Anteil abgeben muss, da dass Material von ihnen stammt und man
sozusagen nur der „Verkäufer“ war)
Über diese Kommisionsgeschäfte (§§ 383 ff HGB) sollte eigentlich nach deren Abschluss durch den Kommitenten (der für den du etwas verkauft hast) eine Abrechung erfolgen. Nur dein Provisionsanspruch darf als Einnahme auftauchen. Buchhalterisch falsch wäre es in diesem Zusammenhang erst sämtliche eingenommenen Beträge als Einnahme zu erfassen und dann die Zahlungen an den Kommitenten als Aufwand zu buchen. Es handelt sich nämlich bei den Einnahmen nicht um dein Geld und es halt als sog. „Fremdgeld“ in deiner Buchhaltung allerhöchstens auf einer Position „durchlaufende Gelder“ Platz.
- Fahrtkosten (wie kann man das korrekt angeben? Nur mit Beleg
der Tankstelle?)
Ja, und Parkscheine, Reparaturbelge, Ersatzteilkäufe, Kfz-Verischerung, Kfz-Steuer, Abschreibung auf Kfz, Autowäsche, Öl,…
Oder u.U. kann man auch über die Kilometerpauschale ran. Welches der beiden Modelle hier zu empfehlen oder sogar gesetzlich zwingend ist, kann auf Grund der geringen Informationsdichte (Die Zuordnung zum Betriebs- oder Privatvermögen hängt unter anderem davon ab, zu wieviel Prozent das Fahrzeug betrieblich genutzt wird) von mir nicht beurteilt werden.
BARUL76