Steuererklärung: Freie Mitarbeit

Hallo,

für die Steuererkärung einer kleinen Einzelfirma müssen ja alle Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden. Desweiteren müssen die Ausgaben ja noch in Kostengruppen eingeteilt werden, damit ersichtlich wird, welche Ausgaben tatsächlich abgesetzt werden können.

Hierzu nun eine Frage:
Angenommen man hat an einige Leute Summen ausgezahlt, um diese für entstandenen Arbeitsaufwand für diverse Tätigkeiten zu entlohnen. Die Leute waren nicht weisungsgebunden, sondern haben ihre Aufgaben alleine erfüllt. Die Summe der Auszahlung war vom späteren Gewinn (z.B. einer Veranstaltung auf die hingearbeitet wurde) abhängig.

Kann man nun diese Ausgaben in der Steuererklärung als Kostengruppe mit Namen „Auszahlungen an freie Mitarbeiter“ angeben und wird diese auch vom Finanzamt als absetzbar hingenommen?

Desweiteren würde mich noch interessieren, ob folgende Kostengruppen möglich sind:

  • Werbekosten (z.B. T-Shirts, Aufkleber, Flyer, Plakate)
  • Internetkosten (z.B. Server- und Webspacekosten)
  • Versandkosten (z.B. Eintrittskarten)
  • Gewinnbeteiligung (z.B. wenn man für eine andere Organisation etwas verkauft hat, dieser aber einen gewissen Anteil abgeben muss, da dass Material von ihnen stammt und man sozusagen nur der „Verkäufer“ war)
  • Fahrtkosten (wie kann man das korrekt angeben? Nur mit Beleg der Tankstelle?)

Wäre wirklich sehr nett von euch, wenn ihr mir auf meine Fragen antworten könntet und vielleicht noch „Musterbeispiele“ empfehlt.

Danke,
Johannes

Hi !

für die Steuererkärung einer kleinen Einzelfirma müssen ja
alle Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden.
Desweiteren müssen die Ausgaben ja noch in Kostengruppen
eingeteilt werden, damit ersichtlich wird, welche Ausgaben
tatsächlich abgesetzt werden können.

Am besten macht eine solche Unterteilung noch immer ein kleines Buchhaltungsprogramm. Da muss man sich dann auch nicht selbst Gedanken machen, welche Rechung in welche Kostengruppe geschoben wird. Einfach die Rechungen eintragen -> Knopf drücken -> fertige Auswertung. Weiß jetzt nicht, ob es deiner FH auch Kurse über Buchführung gibt, oder ob sogar speziell Steuerrechtler ausgebildet werden. Aber wenn es solche Studenten gibt, kann man sich vielleicht auch bei denen einen kurzen Tipp holen. Die meisten sind froh, das neu erworbene Wissen in die Praxis umzusetzen. Am besten natürlich jemanden suchen, der auch Praxiserfahrung hat, also möglichst vorher schon eine Ausbildung hatte oder nebenbei jobt.

Hierzu nun eine Frage:
Angenommen man hat an einige Leute Summen ausgezahlt, um diese
für entstandenen Arbeitsaufwand für diverse Tätigkeiten zu
entlohnen. Die Leute waren nicht weisungsgebunden, sondern
haben ihre Aufgaben alleine erfüllt. Die Summe der Auszahlung
war vom späteren Gewinn (z.B. einer Veranstaltung auf die
hingearbeitet wurde) abhängig.

Kann man nun diese Ausgaben in der Steuererklärung als
Kostengruppe mit Namen „Auszahlungen an freie Mitarbeiter“
angeben und wird diese auch vom Finanzamt als absetzbar
hingenommen?

Jein. Die Position heißt im Buchhaltungsdeutsch „Fremdarbeiten“. Mir scheint es in diesem Zusammenhang sehr wichtig zu sein, dass du von all den Leuten, die da Gelder erhalten haben auch ornungsgemäße Rechungen vorliegen. Ansonsten wird es mit dem Nachweis der Kosten erhebliche Schwierigkeiten geben. Und auch die Vermutung in Richtung Schwarzarbeit, etc. liegt sonst sehr nahe. Sollten diese Rechungen noch nicht vorliegen, sollten diese schleunigst besorgt werden. Es ist dabei zulässig, dass du die Rechungen ausfertigst.
ACHTUNG: Das schwierigste an diesen Rechungen dürfte wohl die Bestimmung der Umsatzsteuer sein. Ich nehme einfach mal an, dass sämtliche von dir beschäftigten „Sub-Unternehmer“ nicht jeweils mehr als € 17.500 im Jahr erhalten haben und auch sonst nichts verdient haben. Sie gelten dann umsatzsteuerrechtlich als Kleinunternehmer (KU) und sind zum Ausweis von Umsatzsteuer in den Rechungen nicht berechtigt. In den Rechungen sollte aber ein Hinweis auf die KU-Regelung enthalten sein, etwa so „Als KU nach § 19 UStG unterbleibt der Ausweis der Mehrwertsteuer.“
Wenn du sowieso nur nach Vorlage der Rechungen gezahlt hast, ist das ja alles kein Problem.

Desweiteren würde mich noch interessieren, ob folgende
Kostengruppen möglich sind:

  • Werbekosten (z.B. T-Shirts, Aufkleber, Flyer, Plakate)
  • Internetkosten (z.B. Server- und Webspacekosten)
  • Versandkosten (z.B. Eintrittskarten)

Solange die Belege dafür vorhanden sind und sich auch anhand dieser Aufwendungen die Geschichte, die mit der Einnahmen-Überschuß-Rechung erzählt wird noch glaubwürdig klingt (Anzahl verkaufte Karten und Anzahl der Briefumschläge und Höhe des Portos sollten irgendwie übereinstimmen), sind diese Kosten steuerlich zu berücksichtigen. Aber eben nur mit Belegen.

  • Gewinnbeteiligung (z.B. wenn man für eine andere
    Organisation etwas verkauft hat, dieser aber einen gewissen
    Anteil abgeben muss, da dass Material von ihnen stammt und man
    sozusagen nur der „Verkäufer“ war)

Über diese Kommisionsgeschäfte (§§ 383 ff HGB) sollte eigentlich nach deren Abschluss durch den Kommitenten (der für den du etwas verkauft hast) eine Abrechung erfolgen. Nur dein Provisionsanspruch darf als Einnahme auftauchen. Buchhalterisch falsch wäre es in diesem Zusammenhang erst sämtliche eingenommenen Beträge als Einnahme zu erfassen und dann die Zahlungen an den Kommitenten als Aufwand zu buchen. Es handelt sich nämlich bei den Einnahmen nicht um dein Geld und es halt als sog. „Fremdgeld“ in deiner Buchhaltung allerhöchstens auf einer Position „durchlaufende Gelder“ Platz.

  • Fahrtkosten (wie kann man das korrekt angeben? Nur mit Beleg
    der Tankstelle?)

Ja, und Parkscheine, Reparaturbelge, Ersatzteilkäufe, Kfz-Verischerung, Kfz-Steuer, Abschreibung auf Kfz, Autowäsche, Öl,…
Oder u.U. kann man auch über die Kilometerpauschale ran. Welches der beiden Modelle hier zu empfehlen oder sogar gesetzlich zwingend ist, kann auf Grund der geringen Informationsdichte (Die Zuordnung zum Betriebs- oder Privatvermögen hängt unter anderem davon ab, zu wieviel Prozent das Fahrzeug betrieblich genutzt wird) von mir nicht beurteilt werden.

BARUL76

Hallo Barul76,

erstmal VIELEN DANK für deine Antwort, du hast mir schon sehr weiter geholfen. Ein paar kleine Nachfragen hätte ich noch:

  • Buchhaltungsprogramm
    Also einen entsprechenden Studiengang gibt es an meiner FH leider nicht, sonst wäre das sicher eine gute Möglichkeit. Kannst du vielleicht irgendein Programm empfehlen, dass gut zu handhaben ist? Würde sich ja wahrscheinlich schon lohnen sich eins anzuschaffen. Wäre hier für einen kleinen Tipp sehr dankbar!

  • Die Rechnungen
    Bisher liegen die mir noch nicht vor, habe aber schon damit gerechnet, dass ich sie wohl brauchen werde. Dürfte aber kein Problem sein, da ich die Leute sehr gut kenne. Am besten fertige ich sie dann einfach selbst an und gebe ihnen dann bescheid. Mit Mehrwertsteuer ist klar, auf meine Rechnungen schreibe ich auch immer, dass der Betrag Mehrwertsteuer frei ist, das sollte ja genügen.

  • „Gewinnbeteiligung“
    Da habe ich das wohl wirklich falsch gehandhabt, ich hatte erst alles als Einnahmen gemacht und dann anschließend wieder als Ausgaben abgerechnet. Da werde ich meine Gegenüberstellung nochmal korrigieren. Auf jeden Fall danke hierbei, das Vorgehen ist mir jetzt endlich klar :smile:

  • Fahrtkosten
    Hm, leider habe ich da kaum Belege, hab ich irgendwie damals nicht dran gedacht. Das Auto wird auch nicht sehr oft genutzt. Wie kann man denn entscheiden, ob eine Pauschale möglich ist?

Ok, vielleicht kannst du mir ja nochmal ein paar Antworten geben. Ich danke dir auf jeden Fall schonmal für deine bisherige Hilfe, du hast mir wirklich weitergeholfen. Zumal ich die Steuererklärung bald mal abgeben sollte :wink:

Danke und Gruß
Johannes

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Hi !

  • Buchhaltungsprogramm
    Kannst du vielleicht irgendein Programm empfehlen, dass gut zu
    handhaben ist? Würde sich ja wahrscheinlich schon lohnen sich
    eins anzuschaffen. Wäre hier für einen kleinen Tipp sehr
    dankbar!

Ich halte mich ja sonst mit solchen Aussagen immer stark zurück, weil ich im Steuerbüro natürlich mit nem Profi-Programm arbeite und dann mit den „üblichen“ freiverkäuflichen Programmen nicht so gut klar komme. In der Praxis sehr beliebt ist aber wohl das Produkt von Lexware. Das gibt es in verschiedenen Versionen vom Basic (Lexware-Buchhalter) bis zur Premiumversion (inkl. Auftrags-, Kundenverwaltung, Debitoren- und Kreditorenmanagment [Forderungen, Verbindlichkeiten], Überwachung Zahlungsverkehr [Automatisches Mahnung schreiben,…], Lohn- und Anlagenbuchhaltung). Programme, die so ähnlich funktionieren, gibt es zu Hauf auf dem Markt. Diese werden auch immer mal wieder getestet. Vielleicht findet sich ja auch ein Test auf der Seite bei einem der Testunternehmen (Stiftung Warentest, Chip.de,…?)? Da ich von hier aus die Bedürfnisse nicht analysieren kann, fällt mir natürlich eine Empfehlung schwer.

  • „Gewinnbeteiligung“
    Da habe ich das wohl wirklich falsch gehandhabt, ich hatte
    erst alles als Einnahmen gemacht und dann anschließend wieder
    als Ausgaben abgerechnet. Da werde ich meine Gegenüberstellung
    nochmal korrigieren. Auf jeden Fall danke hierbei, das
    Vorgehen ist mir jetzt endlich klar :smile:

Hatte die Paragrafen zur Kommision extra mal dazugeschrieben, damit man sich auch da mal schlau machen kann. Es kommt immer gut, wenn man bestimmte Handlungen mit dem Hinweis auf ein Gesetz belegen kann.
Zur Buchungsweise möchte ich in diesem Zusammenhang noch mal separat etwas sagen. Da du die Beträge ja zu einem bestimmten Tag bar (?) einnimmst, hast du sie an diesem Tag auch als Einzahlung (nicht Einnahme in der Kasse zu erfassen. Als Gegenkonto in der Buchhaltung sollte entweder ein Konto „Fremdgeld“ oder „durchlaufender Posten“ gebucht werden. Das spiegelt dann ja auch die Realität wieder. Wenn genau an dem Tag jemand vom Finanzamt deine Kasse kontrolliert, findet er genau den ausgewiesenen Betrag aber eben auch mit dem Hinweis, dass ein Teil nicht für dich ist. Wenn du dann bei deinem Autraggeber einen Betrag ablieferts, muss er als Auszahlung (nicht als Aufwand) erfasst werden. Dies wird gebucht, indem das Geld sowohl von der Kasse als auch von dem anderen Konto weggebucht wird. Der Restbetrag auf dem „Fremdgeld-Konto“ wird erst jetzt (also nach der Abrechung) als Einnahme verbucht. Damit wäre dann auch dieses Konto wieder auf € 0,00 und alles ist ok.
Zur Verdeutlichung möcht ich nur noch kurz ein Beispiel durchspielen. Ich nenn das eine Konto einfach mal „Fremdgeld“, obwohl in den meisten Buchhaltungsprogrammen wahrscheinlich „durchlaufender Posten“ eingerichtet ist. TIPP für die Praxis: in der Nähe dieses Standardkontos das Fremdgeld-Konto einrichten und mit den selben Funktionen versehen.
Im Zeitpunkt der Einzahlung lautet die Buchung:
Kasse € 1.000
an Fremdgeld € 1.000
bei Auszahlung/Abrechung lautet die Buchung
Fremdgeld € 800
an Kasse € 800
Es verbleiben sowohl in der Kasse als auch auf dem Fremdgeldkonto noch € 200 und diese sind ja dein eigentlicher Verdienst. Und dieser wird wie folgt einfach nur noch
Fremdgeld € 200
an Erlöse € 200
umgebucht und die Situation, wie sie sich in der Wirklichkeit abgespielt hat, spiegelt sich auch in der Buchhaltung wieder. Sowohl in der Kasse sind die € 200 und sie sind ebenfalls als Erlös erfasst. So einfach kann FiBu sein. :smile:)

  • Fahrtkosten
    Hm, leider habe ich da kaum Belege, hab ich irgendwie damals
    nicht dran gedacht. Das Auto wird auch nicht sehr oft genutzt.
    Wie kann man denn entscheiden, ob eine Pauschale möglich ist?

Wenn das Auto nicht so oft für den betrieblichen Bereich genutzt wird, scheint mir von der Ferne aus die Anwendung der Kilometerpauschale notwendig zu sein. Für jede Fahrt, die aus betrieblichen Gründen durchgeführt wurde, solltest du eine Reisekostenabrechung erstellen. Für jeden gefahrenen Kilometer sind dabei im Jahr 2003 € 0,30 anzusetzen. Einen Vordruck einer Reisekostenabrechnung findet man z.B. bei www.formblitz.de Als ich da allerdings letztens die aktuellste Version runterladen wollte, wollten die € 3,00 von mir haben. Da hab ich dann drauf verzichtet. Aber dir könnte es wahrscheinlich weiterhelfen.
Die mit Hilfe dieses Vordrucks ermittelten Aufwendungen (Beleg jeweils ausdrucken) sind dann in die Buchhaltung zu übernehmen. Da das Geld dazu meist nicht aus der Kasse genommen wird, sollte die Erfassung über die sog. „Privatkonten“ vorgenommen werden. In dem Buchhaltungsprogramm werden sich einige Konten finden, die „Privatentnahmen“ oder „Privateinlagen“ heißen. Bei den Kfz-Aufwendungen muß dann gebucht werden:
Kfz-Aufwand
an Privateinlage.
Noch ein Hinweis: auf dem Vordruck der Reisekostenabrechung wird sich auch die Position „Verpflegungsmehraufwand“ (VMA) finden. Wenn du bei deinen Fahrten länger als 8 Stunden von deiner üblichen Tätigkeitsstelle entfernt bist, kannst du VMA in Höhe von € 6,00 geltend machen. Die weitere Staffelung kannst du dann auf dem Vordruck ersehen. Vielleicht gibts die Vordrucke aber auch kostenlos im Netz. Ich glaub, vor einiger Zeit hatten wir dieses Theman schon mal. Einfach mal kurz im Archiv suchen. Aber vielleicht wird soetwas auch von dem Buchhaltungsprogramm geliefert (Lexware bietet da als separates Modul „Reisekostenabrechung“ an. Ich weiss aber nicht, ob das in der Premium-Version mit integriert ist.)

Glaube, das waren wieder mal jede Menge Informationen

BARUL76