wenn man für sein Unternehmen, geschäftlich also, bei einem Privatverkäufer bei EBAY Tintenpatronen für seinen Drucker ersteigert, darf dann der Privatverkäufer eine Quittung erstellen?
Gesetzt den Fall, derjenige Private aber weigert sich, zumindest eine ganz simple Quittung auszustellen (nicht Rechnung! das ist klar!), mit der Begründung, das dürfe er nicht - wie belegt das dann der Unternehmer bzgl. seiner Steuer?
Darf der Private wirklich keine Quittung (nicht Rechnung) ausstellen?
wenn man für sein Unternehmen, geschäftlich also, bei einem
Privatverkäufer bei EBAY Tintenpatronen für seinen Drucker
ersteigert, darf dann der Privatverkäufer eine Quittung
erstellen?
klar darf er das - wenn ich die meinen alten kühlschrank verkaufe, kann ich die auch eine quittung ausstellen…
Gesetzt den Fall, derjenige Private aber weigert sich,
zumindest eine ganz simple Quittung auszustellen (nicht
Rechnung! das ist klar!), mit der Begründung, das dürfe er
nicht - wie belegt das dann der Unternehmer bzgl. seiner
Steuer?
den beleg über die kaufabwicklung von ebay ausdrucken mit dem …herzlichen glückwunsch - sie haben folgenden artikel ersteigert usw. - da steht der preis drauf usw. - die personenangaben des verkäufers kann man sich bei ebay auch ausdrucken - das reicht zur dokumentation… natürlich keine vorsteuer…
Darf der Private wirklich keine Quittung (nicht Rechnung)
ausstellen?
dürfen darf er - er will wohl nicht und muss auch nicht