Ich habe im Jahre 1999 einen Computer gekauft, und auf vier Jahre abgeschrieben. Das Finanzamt hat dies nicht anerkannt.
Zur Vorgeschichte. Vor ca. 8 Jahre habe ich nebenberuflich eine Firma angemeldet. Jedes Jahr aber verlust geschrieben. Das Finanzamt hat mir den Verlust rückwirkend aberkannt. D.h. Nachzahlung. Nun habe ich im Jahr 1999 keine Geschäfte mehr gemacht und den Computer als Arbeitnehmer und als Werbungskosten angegeben. Habe ich hier was falsch gemacht? Einspruch habe ich auf alle Fälle gemacht. Nachdem mir im Jahr 1999 ein Rechtsberater vom Finanzamt gesagt hatte, Computer könnte ich als Arbeitnehmer absetzen. Ich habe vielleicht versäumt, dem Finanzamt direkt darauf hinzuweisen, daß ich nur noch als Arbeitnehmer arbeite.
Gruß Manfredo
Vor ca. 8 Jahre habe ich nebenberuflich
eine Firma angemeldet. Jedes Jahr aber verlust geschrieben.
Das Finanzamt hat mir den Verlust rückwirkend aberkannt. D.h.
Nachzahlung.
Dann hat das Finanzamt dein Gewerbe als „Liebhaberei“ eingestuft und mangelnde Gewinnerzielungsabsicht festgestellt. Ein Gewerbe muß nach einer gewissen Zeit auch Gewinn abwerfen.
Nun habe ich im Jahr 1999 keine Geschäfte mehr
gemacht und den Computer als Arbeitnehmer und als
Werbungskosten angegeben. Habe ich hier was falsch gemacht?
Einspruch habe ich auf alle Fälle gemacht. Nachdem mir im Jahr
1999 ein Rechtsberater vom Finanzamt gesagt hatte, Computer
könnte ich als Arbeitnehmer absetzen. Ich habe vielleicht
versäumt, dem Finanzamt direkt darauf hinzuweisen, daß ich nur
noch als Arbeitnehmer arbeite.
Einen Computer kannst du als Arbeitnehmer nur absetzen, wenn dieser zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit gebraucht wird. Dazu ist im allgemeinen eine Bestätigung des Arbeitgebers erforderlich.
MfG
Dietmar