Werbungskosten bei Wechsel in die Schweiz

Ein Deutscher war bis Okt 2002 in Deutschland beschäftigt . Er hat dann die Firma gewechselt und ist auf einen unbefristeten Schweizer Arbeitsvertrag nach Zürich gewechselt (auch Wohnsitz komplett in die Schweiz verlegt). Kann er mit dem Wechsel in die Schweiz zusammenhängende Werbungskosten (Fahrt zur Vorstellung, Wohnungssuche, Umzug, Möbelkauf etc.) bei der deutschen Steuererklärung für 2002 angeben?

Er ist, da das Unternehmen umstrukturiert wurde, im Okt. 2003 nach Dtl zurückgekehrt (wieder Wohnsitzwechsel und ab dann deutscher Arbeitsvertrag). Nach meiner Kenntnis wird bei der Steuererklärung sein Schweizer Einkommen zur Berechnung des Steuersatzes für das in Deutschland erhaltene Gehalt herangezogen, aber das Schweizer Gehalt muss wg. Doppelbesteuerungsabkommen nicht nachversteuert werden. Richtig?

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus

Markus

Hallo,

Ein Deutscher war bis Okt 2002 in Deutschland beschäftigt . Er
hat dann die Firma gewechselt und ist auf einen unbefristeten
Schweizer Arbeitsvertrag nach Zürich gewechselt (auch Wohnsitz
komplett in die Schweiz verlegt). Kann er mit dem Wechsel in
die Schweiz zusammenhängende Werbungskosten (Fahrt zur
Vorstellung, Wohnungssuche, Umzug, Möbelkauf etc.) bei der
deutschen Steuererklärung für 2002 angeben?

Die Umzugskosten stehen in näherem Zusammenhang mit den Einkünften in der Schweiz. Da diese steuerfrei mit Progressionsvorbehalt zu behandeln sind, mindern die Umzugskosten diese dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte. Die Berechnung erfolgt wie für inländische Werbungskosten (also Pauschale).

Er ist, da das Unternehmen umstrukturiert wurde, im Okt. 2003
nach Dtl zurückgekehrt (wieder Wohnsitzwechsel und ab dann
deutscher Arbeitsvertrag). Nach meiner Kenntnis wird bei der
Steuererklärung sein Schweizer Einkommen zur Berechnung des
Steuersatzes für das in Deutschland erhaltene Gehalt
herangezogen, aber das Schweizer Gehalt muss wg.
Doppelbesteuerungsabkommen nicht nachversteuert werden.
Richtig?

Ja, genau dieses nennt man Progressionsvorbehalt.

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus

gern geschehen

Viele Grüße
C.