ich habe mal eine Frage und zwar wenn man ledig, 20 Jahre alt ist, ein Kleingewerbe führt, muss dann die Anlage GSE zur Steuererklärung zusätzlich ausgefüllt werden.
Es ist dort nämlich immer die Rede von verheirateten.
z.B. Steuerpfl. Person Ehemann und Ehefrau.
Beim Kleingewerbe muss es aber nicht ausgefüllt werden oder?
Und bei der Anlage N zu der Steuererklärung ist auch immer die Rede von Ehegatte.
Und bei der Anlage N zu der Steuererklärung ist auch immer die
Rede von Ehegatte.
Das machen sie, um für Ledige und Verheiratete nur ein Formular zu benötigen.
In der Anlage KAP ist es ähnlich.
ich habe mal eine Frage und zwar wenn man ledig, 20 Jahre alt
ist, ein Kleingewerbe führt, muss dann die Anlage GSE zur
Steuererklärung zusätzlich ausgefüllt werden.
Wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast, bist Du verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung zu machen. - Mit Anlage GSE.
Das FA weiß ja nicht, wieviel oder wie wenig Gewinn Du während des Jahres gemacht hast.
Die GSE ist nicht schwierig, bei einem Kleingewerbe kommt nicht viel rein.
Auch eine Umsatzsteuererklärung ist Pflicht. Auch hier möchte das FA wissen, ob Du inzwischen Umsatzsteuerpflichtig bist. - Auch nicht schwierig.
Hallo,
Joku hat schon recht, bei Ehepaaren werden evtl. beide Spalten ausgefüllt, bei einer Person eben nur die eine. Lass dich davon nicht verwirren.
GSE ausfüllen musst du aber auf jeden Fall.
Wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast, bist Du verpflichtet,
eine Einkommensteuererklärung zu machen. - Mit Anlage GSE.
Das FA weiß ja nicht, wieviel oder wie wenig Gewinn Du während
des Jahres gemacht hast.
das ist die weit verbreitete falsche meinung in bezug auf veranlagungspflicht - als gewerbetreibender hat man keine grundsätzliche verpflichtung zur abgabe einer einkommensteuererklärung - wenn der gewinn sich in der 0-einkommensteuer-zone bewegt muss man auch keine einkommensteuererklärung abgeben - spart manchmal zeit und geld…
das ist die weit verbreitete falsche meinung in bezug auf
veranlagungspflicht - als gewerbetreibender hat man keine
grundsätzliche verpflichtung zur abgabe einer
einkommensteuererklärung - wenn der gewinn sich in der
0-einkommensteuer-zone bewegt muss man auch keine
einkommensteuererklärung abgeben - spart manchmal zeit und
geld…
und führt dann ohne Umwege zu einer Schätzung -die sich nicht oft in der 0-einkommensteuer-zone bewegt
Vielleicht ist es dann einfacher, gleich Einnahmen und Ausgaben aufzulisten und dem Finanzamt mitzuteilen.
mir gings doch um die mär… - wenn man ein gewerbe hat muss man eine einkommenstuererklärung abgeben - …und das ist einfach falsch - hätte noch schreiben sollen, dass man natürlich dem FA die Höhe seines gewinnes mitteilen muss - ggfs. formlos…
gruß vom inder
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