Studium Sonderausgaben wo eintragen

Hallo,

wo werden die Kosten für ein Studium als Sonderausgaben eingetragen? Also in welchem Feld der Einkommenssteuererklärung? Im Mantelbogen? Oder in einer der Anlagen?

Alle Sonderausgaben = Mantelbogen S.3 - owT
bis mal wieder ein neues Formular gebastelt wird…

MM

Hi !

Die Kosten, die einem für ein Studium entstehen sind bis einschließlich 2003 wegen der Rechtsprechung noch als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend zu machen (Je nach Einkunftsart in Anlage N oder GSE).
Der Gesetzgeber hat ab 01. Januar 2004 diese Praxis geändert und den Abzug solcher Aufwendungen nur noch als Sonderausgaben zugelassen. Diese sind, wie Martin schon sagte, im Mantelbogen anzugeben.

BARUL76

Hallo Barul,

Danke für den Hinweis. Hast du einen Link, aus dem ersichtlich wird, dass Kosten für das (Zweit)Studium bis zum Jahr 2003 einschließlich als Werbungskosten gelten?
In der Anlage GSE ist bei „Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit“ aber kein Feld zu finden, in das diese Werbungskosten einzutragen wären. Sind die als Aufwand anzusetzen? Erscheint mir aber unlogisch, da sie nicht im Zusammenhang mit den Erträgen aus selbständiger Tätigkeit stehen.

Ich habe das hier gefunden: http://www.steuernetz.de/content/ste2003/anln/bildun…

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Hi !

Hast du einen Link, aus dem ersichtlich
wird, dass Kosten für das (Zweit)Studium bis zum Jahr 2003
einschließlich als Werbungskosten gelten?

Das steht so in sämtlicher Fachliteratur und ist durch die jüngste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes abgedeckt. Einfach mal auf die Internet-Seite von denen gehen und nach ein paar Urteilen suchen.

In der Anlage GSE ist bei „Einkünfte aus selbständiger
Tätigkeit“ aber kein Feld zu finden, in das diese
Werbungskosten einzutragen wären. Sind die als Aufwand
anzusetzen? Erscheint mir aber unlogisch, da sie nicht im
Zusammenhang mit den Erträgen aus selbständiger Tätigkeit
stehen.

Die Beträge können als vorweggenommene Betriebsausgaben in der Anlage GSE angesetzt werden, wenn durch das Studium die Aufnahme einer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit erreicht werden soll. Nur die Ausgaben (also ein negativer Gewinn) ist bei gewerblichen Einkünften auf Seite 1 der Anlage GSE (ziemlich weit oben) und bei freiberuflichen Einkünften auf Seite 2 ziemlich weit oben einzutragen in einer Summe einzutragen. Die Ermittelung dieser Summe sollte auf einem separaten Blatt (als Anlage zur Anlage GSE) mit abgegeben werden.

Wird durch das Studium eine nichtselbständige Tätigkeit angestrebt, sind die Werbungskosten in der Anlage N geltend zu machen. Auch hier empfiehlt sich eine Anlage, die beigeheftet wird und auf die in der Anlage N explizit (!) hingewiesen wird.

BARUL76