Hallo,
Wenn jemand ein Multifunktionsgerät (Drucken, Scannen, Kopieren, Faxen) hätte, wie lange währe dann die Abschreibungsdauer? Würden 3 Jahre vom Finanzamt akzeptiert?
Gruß Sven
Hallo,
Wenn jemand ein Multifunktionsgerät (Drucken, Scannen, Kopieren, Faxen) hätte, wie lange währe dann die Abschreibungsdauer? Würden 3 Jahre vom Finanzamt akzeptiert?
Gruß Sven
Hi,
ein Multifunktionsgerät ( Drucker, Kopierer, Scanner… ) kann, soweit die Anschaffungskosten von EUR 410 nicht überschritten worden sind, als geringwertiges Wirtschaftsgut abgesetzt werden, d.h. unabhängig von der betrieblichen Nutzungsdauer wahlweise sofortige Gewinnminderung oder Verteilung der AHK auf die Nutzungsdauer ( 3 J. ). Die Rechtsprechung geht beim einem M. von einem selbständig nutzbarem WG aus, dies ist z.B. bei einem „nur“ Drucker nicht gegeben.
Gruss.
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