Voraussichtlich Anfang nächsten Jahres werden ich ein Jobangebot in München annehmen.
Hauptwohnsitz werde ich in Graz beigehalten, da ich am Wochenende immer heimfahren werde. In München werde ich mir für unter der Woche ein Zimmer oder eine kleine Wohnung mieten.
Da ich mich mit dem deutschen Steuerrecht noch nicht ganz auskenne, hätte ich einige Fragen.
1.) Wo zahle ich überhaupt meine Lohnsteuern? Schon in Deutschland, oder?
2.) Kommt bei einem Wohnsitz in A und einem anderen in D die DOPPELTE HAUSHALTSFÜHRUNG zur Geltung? Also Wohnungskosten in München und wöchentliche Heimfahrt nach Graz von der Steuer absetzbar?
3.) Sind auch die unterwöchigen Fahrten von der Münchner Wohnung zur Arbeitsstätte absetztbar?
Voraussichtlich Anfang nächsten Jahres werden ich ein
Jobangebot in München annehmen.
Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland oder Betriebsstätte in Deutschland? Dann hat Deutschland insoweit das Besteuerungsrecht.
Hauptwohnsitz werde ich in Graz beigehalten, da ich am
Wochenende immer heimfahren werde. In München werde ich mir
für unter der Woche ein Zimmer oder eine kleine Wohnung
mieten.
Wohnung in Deutschland ergibt einen Wohnsitz hier und damit die unbeschränkte Steuerpflicht.
Ansässigkeit ist aber wohl in Österreich, gibt es eine Ehefrau?
Da ich mich mit dem deutschen Steuerrecht noch nicht ganz
auskenne, hätte ich einige Fragen.
1.) Wo zahle ich überhaupt meine Lohnsteuern? Schon in
Deutschland, oder?
ja, in Deutschland, wenn Arbeitgeber mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland
2.) Kommt bei einem Wohnsitz in A und einem anderen in D die
DOPPELTE HAUSHALTSFÜHRUNG zur Geltung? Also Wohnungskosten in
München und wöchentliche Heimfahrt nach Graz von der Steuer
absetzbar?
m.E. ja
3.) Sind auch die unterwöchigen Fahrten von der Münchner
Wohnung zur Arbeitsstätte absetztbar?