Sterbeversicherung

Von: , Frage gestellt am So, 7. Nov 2004

Moin Experten,

angenommen, da gäbe es einen Menschen, der in einer Sterbegeldversicherung als Begünstigter eingetragen wäre und dafür Sorge zu tragen hätte, den Versicherten im Sterbefall würdig unter die Erde zu bringen. Weiter angenommen, obiger Mensch wäre mit der versicherten Person nicht verwandt oder verschwägert, vielleicht könnte es sich um eine - sagen wir - Nenntante handeln.
Wie wäre ein solcher Fall steuerlich zu behandeln?
Beim Abschluss einer solchen Versicherung wäre die Versicherungssteuer fällig, die die Versicherte zu zahlen hätte. Aber im Versicherungsfall, wenn also die Versicherungssumme an den Begünstigten ausgezahlt werden würde, was wäre diese Summe steuerlich für diesen? Erbschaft? Sicherlich nicht. Schenkung? Mhmm, er würde ja das Geld für das Begräbnis verwenden sollen. Würde es der Einkommenssteuer unterliegen?

Etwas verwirrt sieht Euren Antworten gespannt entgegen

Reinhard

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Erbschaftsteuer

    Hi !

    Einzige Steuerart, die mir in diesem Zusammenhang einfällt, ist die Erbschaftsteuer. Bei dieser wird wie folgt gerechnet:

    __ Erbanfall (das Geld von der Versicherung)
    __ abzgl. Nachlassverbindlichkeit (Kosten für Begräbnis)
    __ abzgl. Freibetrag € 5.200
    __ = Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer.

    Ich vermute, die Bemessungsgrundlage ist kleiner als € 52.000. Es ist daher ein Steuersatz von 17% auf die Bemessungsgrundlage anzuwenden. Ist die Bemessungsgrundlage bereits € 0,00 sind auch 17% davon € 0,00.

    BARUL76

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