Jemand arbeitet im Rahmen einer Halbtagsstelle auf Lohsteuerkarte. Es
bietet sich nun die Moeglichkeit, fuer eine andere Firma nebenbei
taetig zu werden (als Webmaster o.ae.). Diese Taetigkeit wird
unregelmaessig und nur bei Bedarf ausgeuebt. Es soll auf Rechnung
gearbeitet werden. Die zu erwartenden Einnahmen liegen weit unter
denen der Halbtagsstelle.
Ist die Person scheinselbststaendig?
Muss extra ein Gewerbe angemeldet werden, damit sie der
Nebentaetigkeit nachgehen kann?
Vielen Dank fuer Eure Antworten.